Pflanzenschutzmittel und Luftreinhaltung: Bundesrat passt Verordnungen an

Bern, 16.11.2022 - Der Bundesrat hat am 16. November 2022 Verordnungsänderungen in den Bereichen Pflanzenschutzmittel und Luftreinhaltung genehmigt. Die revidierten Verordnungen regulieren den Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln strenger und reduzieren den Ausstoss von Schadstoffen in die Luft. Angepasst wurden die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, die Pflanzenschutzmittelverordnung, die Luftreinhalte-Verordnung und die Abfall-Verordnung.

2017 hatte der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Darin sind zwei Massnahmen in Bezug auf Fachbewilligung vorgesehen, die zur beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berechtigen: So soll die Pflicht zur Weiterbildung für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmittel eingeführt werden. Und die Kenntnisse über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung sollen verstärkt werden.

Mit der vorliegenden Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und dem Erlass der Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln werden diese beiden Massnahmen umgesetzt. Die ChemRRV verlangt neu, dass Pflanzenschutzmittel von beruflichen Anwenderinnen und Anwendern nur gekauft werden dürfen, wenn sie eine gültige Fachbewilligung haben. Um die Fachbewilligung zu erlangen, müssen Anwenderinnen und Anwender entsprechende Kurse besuchen und Prüfungen bestehen.

Die Fachbewilligung wird digital erteilt, ist in einem zentralen Register erfasst und 5 Jahre gültig. Sie kann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. So soll ein national einheitliches Niveau hinsichtlich Anforderungen und Qualität der Kompetenzen gewährleistet werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Einschränkungen für Private

Parallel zur ChemRRV-Revision wird auch die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) angepasst. Um die Umwelt sowie die Gesundheit von Anwenderinnen und Anwendern zu schützen, wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung stärker eingeschränkt. Die revidierte PSMV verbietet neu die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die private Verwendung, wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen, giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind oder zu einem Risiko für Bienen führen. Die revidierte PSMV tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Luftreinhaltung: Strengere Grenzwerte bei Herstellung von Span- und Faserplatten

Mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) werden die Vorschriften für die Emissionsminderung bei der Herstellung von Spanplatten an den Stand der Technik angepasst. Zudem werden auch Grenzwerte für die Herstellung von Faserplatten in die LRV aufgenommen. Dafür gab es bis anhin keine anlagenspezifischen Vorschriften.

Weiter wird mit der Revision der LRV-Revision das bisher bestehende Verbot des Einsatzes von Altholz in Feuerungen zur direkten Trocknung von Spänen aufgehoben. Gleichzeitig werden in der Abfallverordnung (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen, VVEA) neu Schadstoffgrenzwerte für Altholz zur stofflichen und thermischen Verwertung aufgenommen. Diese Grenzwerte erlauben die Kontrolle der Altholzqualität und werden aus der aktuellen Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz übernommen. Die Revisionen der LRV und der Abfallverordnung treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Bundesrat hat die angepassten Verordnungen in seiner Sitzung vom 16. November 2022 verabschiedet.


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