Der Bundesrat will das Schweizer Patent stärken

Bern, 16.11.2022 - Das Patentgesetz soll internationalen Standards angepasst und besonders für KMU sowie für Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder attraktiver werden. Sie sollen das Patentprüfungsverfahren ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend wählen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 die Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Technische Erfindungen können bis zu 20 Jahre lang mit einem Patent geschützt werden, sofern sie neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Im Gegensatz zu den Patentämtern vieler anderer Staaten prüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Neuheit und erfinderische Tätigkeit bei der Erteilung des Patents aber nicht. Die Gültigkeit eines Schweizer Patents bleibt damit ungewiss. Wer sich der Schutzfähigkeit sicher sein will, wählt deshalb den Weg über ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent. Dies ist umständlich und kostspielig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ausschliesslich an einem nationalen Patentschutz interessiert sind.

Mehr Transparenz und Rechtssicherheit durch obligatorische Recherche

Der Bundesrat will das Schweizer Patent deshalb aufwerten. Neu soll das IGE zu jeder Patentanmeldung eine Recherche durchführen, die den Stand der Technik im Gebiet der Erfindung klärt. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Das erlaubt es allen Interessierten einzuschätzen, ob die Erfindung für den Patentschutz geeignet ist. Dies steigert die Transparenz und die Rechtssicherheit für Anmelderinnen und Anmelder sowie für Dritte.

Die Rechercheergebnisse sind für Patentanmelder und Patentanmelderinnen ausserdem eine gute Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte. So können sie zum Beispiel die Patentanmeldung ändern oder zurückziehen, sollten die Patentierungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Schon heute wird eine solche Recherche deshalb regelmässig freiwillig gemacht. Das teilgeprüfte Patent soll auch mit Recherche ein kostengünstiger und einfach zu erhaltender Schutztitel bleiben.

Lückenlose Prüfung auf Wunsch

Internationalen Standards entsprechend sollen Anmelderinnen und Anmelder neu aber auch beim IGE die Prüfung aller Patentierungsvoraussetzungen beantragen können. Das Patent wird nur dann erteilt, wenn die Erfindung tatsächlich innovativ ist. Das erhöht die Rechtssicherheit und die Durchsetzbarkeit. Besonders für KMU sowie Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder bietet das vollgeprüfte nationale Patent eine gleichwertige, bequeme und kostengünstige Alternative zum europäischen Patent.

Schlanker Rechtsweg an das Bundespatentgericht

Gegen Entscheide des IGE können Anmelderinnen und Anmelder sowie Dritte wie zum Beispiel Verbände, Beschwerde einreichen. Beurteilen soll diese Beschwerden anstelle des Bundesverwaltungsgerichts neu das Bundespatentgericht, das schon heute bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Patentsachen entscheidet. Es verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse, um die oft komplexen Beschwerdeverfahren führen zu können.

Gleichzeitig soll das Einspruchsverfahren beim IGE wegfallen. Wer der Meinung ist, dass ein Patent zu Unrecht erteilt worden ist, soll künftig direkt beim Bundespatentgericht Beschwerde einreichen können. Der Rechtsmittelweg wird damit gestrafft.

Das neue Patentgesetz berücksichtigt die Wünsche aus der Vernehmlassung

Anstoss zur Teilrevision des Patentgesetzes gab die am 12. Dezember 2019 von den eidgenössischen Räten angenommene Motion «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent». Sie forderte die Vollprüfung jeder Patentanmeldung und die Einführung eines ungeprüften Gebrauchsmusters als kostengünstige Alternative. Die Vernehmlassung zeigte jedoch, dass das teilgeprüfte Patent geschätzt und anstelle seiner Streichung eine flexible Patentprüfung gewünscht wird. Der Bundesrat hat den Vorentwurf nach der Vernehmlassung entsprechend überarbeitet.


Adresse für Rückfragen

Alexander Pfister, Leiter Rechtsdienst Gewerbliche Schutzrechte, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE), T +41 31 377 74 88, alexander.pfister@ipi.ch



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