Vogelgrippe: Jetzt ist Vorsicht geboten

Bern, 15.11.2022 - Die Fälle von Vogelgrippe bei wilden Wasservögeln und Nutzgeflügel in Europa haben zugenommen. Zurzeit treffen Wasservögel an den Schweizer Gewässern zur Überwinterung ein. Mit ihrer Ankunft steigt das Risiko, dass sie die Seuche einschleppen und verbreiten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV empfiehlt allen Geflügelhaltern, vorbeugende Massnahmen zu treffen. Wer Geflügel hält, muss dieses registrieren.

In den letzten zwei Jahren traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6 000 Fälle von Vogelgrippe auf. Im Winter 2021/2022 mussten in Europa in über 2 400 Betrieben fast 50 Millionen angesteckte Hausgeflügel getötet werden. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen.

Fachleute rechnen für diesen Winter mit zahlreichen weiteren Fällen in Europa vor allem entlang der zwei Migrationsachsen in Richtung Afrika: Die Westachse führt über die Atlantikküste und Gibraltar, die Ostachse von Skandinavien in Richtung Bosporus und Mittelmeerküste.

Rund eine halbe Million Wasservögel verbringt jedes Jahr den Winter in der Schweiz. Derzeit treffen die Vögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung an den Seen hierzulande ein. Damit steigt das Risiko, dass sie die Seuche in die Schweiz einschleppen.


Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden

Um der Ausbreitung der Vogelgrippe entgegenzuwirken, ist es wichtig, jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Das BLV ruft daher die Geflügelhaltenden auf, Folgendes zu beachten:

  • Schützen Sie Futter- und Wasserstellen vor Wildvögeln.
  • Halten Sie sich an die Biosicherheitsmassnahmen, das heisst: Wechseln Sie vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider und desinfizieren Sie die Hände.
  • Sie dürfen Ihre Tiere weiterhin auf die Weide lassen. Bereiten Sie sich aber darauf vor, dass der Auslauf der Tiere nötigenfalls überdacht werden muss. Überprüfen Sie bestehende Gitter auf Löcher.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.

Damit Krankheitsausbrüche frühzeitig entdeckt werden können, werden verendete oder kranke Wildvögel auf das Vogelgrippe-Virus untersucht. Melden Sie deshalb gefundene Wildvögel der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zur Bergung und Untersuchung. Berühren Sie vorsichtshalber generell keine Wildtiere.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-91525.html