Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

Bern, 09.07.2003 - Zusätzlich zu den bisher geltenden Sanktionsmassnahmen tritt am 09.07.2003 ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte aus Liberia in Kraft. Gleichzeitig wurde die Ein- und Durchreisesperre gegenüber zwei Personen aufgehoben.

Der Bundesrat hat am 2. Juli in Übereinstimmung mit der Resolution 1478 (2003) des UNO-Sicherheitsrates ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte mit Ursprung in Liberia erlassen. Diese neue Sanktionsmassnahme tritt am 9. Juli in Kraft.

Der UNO-Sicherheitsrat hatte am 06.05.2003 beschlossen, dass am 7. Juli weltweit ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte aus Liberia in Kraft treten soll, falls die liberianische Regierung bis zu diesem Datum keine wirksamen Kontrollmassnahmen im Holzhandel einführt. Gemäss UNO-Experten wird der Erlös aus dem Holzverkauf u.a. für Waffenkäufe verwendet.

Die schweizerischen Importe von Rundhölzern und Holzprodukten aus Liberia sind äusserst gering. Im Jahr 2002 fanden überhaupt keine Importe statt, in den drei Jahren zuvor beliefen sich die Importe auf durchschnittlich 19'000 CHF/Jahr.

Zur Zeit besteht gegenüber Liberia ein Waffenembargo, ein Importverbot für Rohdiamanten, Rundhölzer und Holzprodukte sowie eine Ein- und Durchreisesperre für rund 120 Personen aus dem Umfeld von Präsident Charles Taylor. Diese Massnahmen sind in der Verordnung vom 27.06.2001 über Massnahmen gegenüber Liberia geregelt.

In Umsetzung eines Beschlusses des für Liberia zuständigen UNO-Sanktionskomitees wurden ferner zwei Namen von der Liste derjenigen Personen gestrichen, für welche die  Ein- und Durchreisesperre gilt.

Der Verordnungstext sowie die Namensliste von Personen, die von der Ein- und Durchreisesperre betroffen sind, sind auf der Internetseite des seco abrufbar.

Bern, 9. Juli 2003

Für weitere Auskünfte:
Roland E. Vock
seco
Exportkontrollen und Sanktionen
Tel. +41 (0)31 324 07 61



Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-9141.html