Der Bundesrat gibt Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens in Auftrag

Bern, 09.11.2022 - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 9. November 2022 mit der finanziellen Vorsorge im Fall eines Erdbebens befasst. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung zu erarbeiten. Die Vorlage sieht vor, dass im Fall eines schweren Erdbebens alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten müssten.

Schwere Erdbeben gehören zu den seltenen aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. In der Schweiz existiert keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. 2021 hat das Eidgenössische Parlament den Bundesrat verpflichtet, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens mittels einer Eventualverpflichtung zu schaffen.

Gestützt auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe von Bund, Kantonen und Verbänden hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung zu erarbeiten. Dabei soll die Vernehmlassungsvorlage von folgenden Eckwerten ausgehen: Beim Eintreten eines schweren Erdbebens sollen alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Schadensdeckung leisten. Damit könnten gegenwärtig Gebäudeschäden bis zu rund 20 Milliarden Franken abgedeckt werden. Die Eventualverpflichtung gilt für alle Gebäude in der Schweiz mit einer Versicherungssumme bis 25 Millionen Franken, ausgenommen Bundesbauten.


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