Bericht des Bundesrates zur Hisbollah in der Schweiz

Bern, 02.11.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. November 2022 den Bericht "Die Hisbollah und die Schweiz" gutgeheissen und damit die Postulate Binder-Keller (20.3650) und Pfister (20.3824) beantwortet. Der Bericht zeigt auf, dass die Hisbollah in der Schweiz wenig aktiv ist. Die kürzlich eingeführten rechtlichen Instrumente und Massnahmen, namentlich die explizite Ausweitung der Strafnorm gegen kriminelle Organisationen auf terroristische Organisationen sowie polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, sind wirksam und ausreichend. Der Bundesrat wird deshalb keine zusätzlichen Massnahmen gegen die Hisbollah treffen.

Das Postulat 20.3650 Binder-Keller beauftragt den Bundesrat, einen detaillierten Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah in der Schweiz vorzulegen. Das Postulat 20.3824 Pfister beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob die Hisbollah auf eine Terrorliste gesetzt und ein Betätigungsverbot in der Schweiz verhängt werden kann beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat dazu bereit wäre.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Entstehung der Hisbollah im Libanon sowie über ihre Aktivitäten inner- und ausserhalb des Libanons inklusive der Schweiz. Neben international vorhandenen Massnahmen sowie präventiven und repressiven Instrumenten in der Schweiz werden zudem auch weitere, nach Schweizer Recht mögliche Massnahmen zur Bekämpfung von unrechtmässigen Aktivitäten der Hisbollah aufgezeigt.

Wenig Hisbollah-Aktivitäten in der Schweiz

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Hisbollah in der Schweiz kaum aktiv ist. Es wurden bisher keine Mittelbeschaffungen oder andere Finanzierungstätigkeiten zugunsten der Hisbollah innerhalb der schiitisch-libanesischen Diaspora festgestellt. Im aktuellen sicherheitspolitischen Umfeld wird die terroristische Bedrohung durch die Hisbollah in der Schweiz als gering erachtet.

Ein Verbot der Hisbollah oder ihrer Tätigkeiten könnte zudem negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Schweiz und die Arbeit der Sicherheitsdienste haben: Es könnte erstens die Einsätze der Schweizer Diplomatie (Gute Dienste und humanitäres Engagement) und die Glaubwürdigkeit unseres Landes als neutraler Akteur beeinträchtigen. Zweitens könnte ein Verbot die Arbeit der Sicherheitsbehörden erschweren, weil dadurch vermehrte Tätigkeiten im Untergrund gefördert würden. Darüber hinaus haben nur wenige Staaten (fünf EU-Mitglieder und rund zwanzig Länder weltweit) diese Art von Sanktionen angewendet.

Bestehende Rechtsinstrumente sind wirksam

Der Bericht zeigt weiter auf, dass die aktuellen Rechtsinstrumente wirksam sind. Die bestehenden Erlasse, inklusive die 2021 und 2022 in Kraft getretenen Verschärfungen des Instrumentariums gegen Terrorismus – namentlich die explizite Ausweitung der Strafnorm gegen kriminelle Organisationen auf terroristische Organisationen sowie die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus –, sind grundsätzlich dazu geeignet, die Prävention und Repression terroristischer Handlungen wirkungsvoll zu unterstützen. Dies gilt auch für Handlungen, die durch Personen mit Bezug zur Hisbollah verübt werden könnten.

Aus diesen Gründen beabsichtigt der Bundesrat keine zusätzlichen Massnahmen gegen die Hisbollah als Organisation zu treffen. In der Schweiz werden jedoch weiterhin laufend und konsequent alle bestehenden rechtlichen Mittel eingesetzt werden, um jede unrechtmässige Tätigkeit von Personen mit Verbindung zur Hisbollah zu erkennen, zu verhindern und zu bestrafen.


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