Vernehmlassung zur Übernahme neuer Rechtsgrundlage für Schengen-Evaluierung

Bern, 26.10.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 die Vernehmlassung zu einer Schengen-Weiterentwicklung eröffnet. Eine neue Verordnung macht das Verfahren der Schengen-Evaluierung wirksamer, flexibler und effizienter. Die Grundprinzipien des bisherigen Verfahrens werden beibehalten. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Februar 2023.

Die Schengen-Evaluierung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass das Schengen-Recht in allen beteiligten Staaten einheitlich und korrekt angewendet wird. Dabei können Sachverständige auch Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Zum Beispiel können die Einhaltung von Einreisebestimmungen an Flughäfen oder die Beachtung des Datenschutzes beim Zugang zu Datenbanken überprüft werden.

Die neue Verordnung ersetzt die heute bestehende Rechtsgrundlage für die Evaluierung. Der neue Mechanismus übernimmt die wesentlichen Grundsätze des bisherigen Verfahrens. Die Schengen-Evaluierung bleibt ein Verfahren unter gleichgestellten Partnern. Die Rollenverteilung zwischen der Europäischen Kommission und dem Rat der EU wird weitgehend beibehalten.

Wirksameres, flexibleres und effizienteres Evaluierungsverfahren

Die wichtigsten Neuerungen umfassen Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, zur Flexibilisierung und gezielteren Nutzung des Instrumentariums. Die Verfügbarkeit der Sachverständigen und der Umsetzungsdruck im Follow-up zu den Vor-Ort-Besuchen werden erhöht. So werden etwa für alle Akteure kurze, verbindliche Fristen eingeführt.

Der Zyklus, während dem sich alle Schengen-Staaten einmal einer regelmässigen Evaluierung unterziehen müssen, wird von heute fünf auf neu sieben Jahre verlängert. Dies ermöglicht es, unangekündigte und thematische Evaluierungen häufiger durchzuführen als bisher. Weiter müssen die Schengen-Staaten künftig mindestens einen Sachverständigen pro Bereich für die Dauer eines Jahres für Evaluierungen verfügbar halten. Schliesslich können neu Überwachungsbesuche durchgeführt werden, bevor die Evaluierung für beendet erklärt wird. Damit soll die tatsächliche Umsetzung der Aktionspläne überprüft werden können.

Keine Umsetzung ins Landesrecht nötig

Die Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, zu dessen Übernahme sich die Schweiz im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens verpflichtet hat. Der Bundesrat hat die Übernahme der Verordnung am 17. August 2022 gutgeheissen, unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments. Mit der Eröffnung der Vernehmlassung hat er nun das Verfahren zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU gestartet. Dieser Notenaustausch ist für die Übernahme der Verordnung und ihr Inkrafttreten in der Schweiz erforderlich. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Februar 2023.

Die Verordnungsbestimmungen sind direkt anwendbar und stehen mit keiner Vorschrift des Schweizer Rechts in Widerspruch. Eine Umsetzung ins Landesrecht ist deshalb nicht nötig. Die Verordnung enthält aber wichtige rechtsetzende Bestimmungen im Sinne von Artikel 164 der Bundesverfassung, weshalb der Notenaustausch zu deren Übernahme dem fakultativen Referendum unterstellt wird.


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