Bezeichnung neuer verfolgungssicherer Staaten im Asylbereich ("Safe Countries")

Bern, 08.12.2006 - Ab 1. Januar 2007 gelten Benin, Kroatien, Mali, Moldawien (ohne Transnistrien), Montenegro und die Ukraine als zusätzliche Safe Countries. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Liste der verfolgungssicheren Staaten ergänzt. Er hat ebenfalls die Änderung der Kriterienliste zur Bezeichnung von Safe Countries gutgeheissen.

Der Bundesrat kann gemäss Artikel 34 des Asylgesetzes Staaten als so genannte "Safe Countries" bezeichnen, in welchen nach seiner Feststellung Sicherheit vor Verfolgung besteht. Massgebliche Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als Safe Country sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Anwendung internationaler Konventionen im Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich.

Auf Asylgesuche oder Beschwerden von Personen, die aus einem Safe Country stammen, wird gemäss Artikel 34 Absatz 2 des Asylgesetzes nicht eingetreten, ausser es gebe im Einzelfall Hinweise auf eine Verfolgung. Dies wird im Rahmen einer persönlichen Anhörung abgeklärt.

Änderung der Safe Country-Kriterien
Die Kriterienliste, welche die Anforderungen festlegt, die an einen verfolgungsssicheren Staat zu stellen sind, hat sich als grundsätzlich taugliches Evaluierungsinstrument bewährt. Einige Staaten, die bezüglich Asylgesuchszahlen ins Gewicht fallen, konnten in der Vergangenheit jedoch nicht als "verfolgungssicher" bezeichnet werden, da die geforderten Menschenrechtsstandards nicht im gesamten Staatsgebiet gleichermassen gewährleistet waren.

Aus diesem Grund wurde die Kriterienliste abgeändert. Neu können Regionen innerhalb eines Safe Countries bezeichnet werden, für welche die Regelvermutung, es bestünde Schutz vor Verfolgung, nicht zur Anwendung gelangt.

Neue Safe Countries
Entsprechend dieser Kriterien hat der Bundesrat nach eingehender Prüfung entschieden, neu auch Benin, Kroatien, Mali, Moldawien (ohne Transnistrien), Montenegro und die Ukraine zu Safe Countries zu erklären.

Zurzeit gelten folgende Länder als Safe Countries: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Gambia, Ghana, Indien, Mazedonien, Mongolei, Rumänien, Senegal sowie alle EU- und EFTA-Staaten.

Mindestens einmal jährlich überprüft das Bundesamt für Migration (BFM) den Safe-Country-Status eines jeden Landes. Verschlechtert sich die Lage in einem Safe Country nachhaltig, so beantragt das BFM dem Bundesrat unverzüglich den Widerruf des Status.


Adresse für Rückfragen

Brigitte Hauser-Süess, Bundesamt für Migration, Tel. +41 (0)31 325 93 50


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