EKR - Struktureller Rassismus: ein ernstzunehmendes Problem

Bern, 25.10.2022 - Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) veröffentlicht heute die neuste Ausgabe des Tangram. Die Zeitschrift befasst sich diesmal mit strukturellem Rassismus in der Schweiz. Was ist struktureller Rassismus? In welchen Bereichen des Alltags zeigt er sich besonders deutlich? Welches sind die Folgen für die Betroffenen und für die Gesellschaft als Ganzes? Wie lässt sich struktureller Rassismus bekämpfen, wenn das Verständnis dafür bei vielen noch fehlt? Mit dieser Tangram-Ausgabe will die EKR die Öffentlichkeit für ein Phänomen sensibilisieren, das noch immer häufig missverstanden und verharmlost wird.

Der Begriff «struktureller Rassismus» wird heute vor allem verwendet, um die Mechanismen zu beschreiben, die bei der Reproduktion von Ungleichheiten am Werk sind. Er bezeichnet eine Situation, in der bestimmte Gruppen Ausgrenzung, Unterordnung und Benachteiligung erfahren, die tief und historisch in der Gesellschaft verankert sind.

Das Tangram veröffentlicht die neuesten Forschungsergebnisse zum Thema, dokumentiert Beobachtungen aus der Praxis und legt eine Bestandsaufnahme der strukturellen Dimension von Rassismus in der Schweiz vor. Viele Bereiche des täglichen Lebens wurden dafür unter die Lupe genommen: Arbeit, Wohnen, Schule, Recht, Polizei, Medien, Asylpolitik. Beim Erstellen des Dossiers hat die EKR darauf geachtet, dass sowohl von strukturellem Rassismus betroffene Minderheiten als auch staatliche und halbstaatliche Institutionen in den Artikeln und Überlegungen berücksichtigt werden.

«Unser struktureller Rassismus besteht, seit die globalisierte Schweiz existiert und wirtschaftlich mit dem Rest der Welt verbunden ist», sagt die Soziologin Denise Efionayi-Maeder. «Darüber hinaus hat die Schweiz eigene Formen von Rassismus entwickelt, insbesondere gegenüber Juden, Jenischen und Roma sowie auch Menschen mit Migrationshintergrund im Allgemeinen, die im Laufe der Jahrhunderte in erster Linie weitgehend als Arbeitskräfte betrachtet wurden.»

Die Beiträge in dieser Tangram-Ausgabe zeigen, dass Diskriminierung in allen Bereichen des täglichen Lebens zum Ausdruck kommt und sich auch in der Praxis von Institutionen wiederfindet. Sie äussert sich in Ungleichheiten bei Wohlstand, Einkommen, Zugang zu Beschäftigung und Wohnraum, in der Ausbildung und in Praktiken wie Racial Profiling. Die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen strukturellen Rassismus zu wehren, sind sehr begrenzt. «Bislang verlief der Diskurs so, Rassismus sei ein individuelles Problem und im besten Falle auf Einzelfälle von Menschen zurückzuführen. Nach wie vor wird Diskriminierung nicht als gesellschaftliches Problem und als Verantwortung politischer und operativer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger wahrgenommen», sagt der Jurist und Antidiskriminierungsexperte Tarek Naguib.

Diese tiefe Verwurzelung von Ungleichheiten wurde bislang nicht ausreichend thematisiert und bewusst gemacht. Die meisten Autorinnen und Autoren in diesem Tangram sind sich in einem Punkt einig: Institutionen und Gesellschaft müssen sich ernsthaft und nachhaltig kritisch mit ihren Normen und Regeln, ihren Werten und Kulturen auseinandersetzen.


Adresse für Rückfragen

Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der EKR, 079 507 38 00, martine@brunschwiggraf.ch
Sylvie Jacquat, Chefredakteurin des Tangram, 058 46 28 178, sylvie.jacquat@gs-edi.admin.ch



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