2. Lockerungsschritt in den Bereichen Grenze, Einreise sowie Zulassung zum Aufenthalt und zum Arbeitsmarkt

Bern, 27.05.2020 - Medienkonferenz des Bundesrates; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren

Dank der positiven Entwicklung der Infektionszahlen können wir auch an der Grenze einen weiteren Schritt zurück zur Normalität machen. Die Lockerung der Einreisebeschränkungen erfolgt damit etappenweise und auch parallel zu den Lockerungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.

Die schrittweise Normalisierung an den Grenzen und bei der Einreise in die Schweiz ist äusserst erfreulich: Nach und nach erhalten wir unsere Freiheiten zurück, auf die wir vorübergehend verzichten mussten. Auch unsere Unternehmen, die stark auf den Export, insbesondere auf den europäischen Markt ausgerichtet sind, werden die Kontakte zu ihren ausländischen Kunden und Lieferanten wieder normalisieren können. Bei Bedarf können sie auch jene Fachleute rekrutieren, die sie in der Schweiz allenfalls nicht finden. Diese Lockerungen sind in einer kleinen, offenen, stark exportorientierten Volkswirtschaft wie der Schweiz entscheidend für die Wahrung des Wohlstands und die Sicherung der Arbeitsplätze.

Nachdem der Bundesrat am 25. März auch an der Grenze sehr restriktive Massnahmen ergreifen musste, um die Verbreitung der Pandemie einzudämmen, hat er bekanntlich bereits am 11. Mai eine erste Lockerung vorgenommen. Seither bearbeiten die Kantone Gesuche für eine Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus der EU/EFTA wieder normal, sofern diese Gesuche bereits vor dem 25. März gestellt wurden. Am 8. Juni folgt nun die nächste Etappe: Die Kantone werden auch neue Gesuche und Meldungen von selbständigen und nichtselbständig erwerbstätigen EU/EFTA-Staatsangehörigen wieder bearbeiten, selbstverständlich unter Berücksichtigung der üblichen Voraussetzungen. Auch neue Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden wieder gemäss den üblichen Vorgaben des Freizügigkeitsabkommens bearbeitet.

C'est donc un pas de plus en direction d'un retour de la libre circulation des personnes. Je tiens à rappeler ici le principe selon lequel le Conseil fédéral ne veut pas plus d'immigration que nécessaire aux besoins de l'économie et il ne veut pas de sous-enchère salariale. C'est pourquoi la libre circulation a été accompagnée, dès son début en 2002, par des mesures d'accompagnement. Le retour de la libre circulation sera accompagné des mesures destinées à favoriser la main d'œuvre déjà présente en Suisse. En particulier, l'obligation d'annonce des places vacantes dans les secteurs où le chômage est élevé sera réintroduite le 8 juin. Cette obligation avait été provisoirement levée pendant la crise du coronavirus.

Der zweite Lockerungsschritt betrifft aber nicht nur die Personenfreizügigkeit, sondern auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Auch ihre Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung können die Kantone ab dem 8. Juni wieder bearbeiten, allerdings nur, wenn für die betreffende Tätigkeit im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung ein öffentliches Interesse besteht oder wenn ihre Tätigkeit im Rahmen einer dringenden wirtschaftlichen Notwendigkeit erfolgt. Damit das Schuljahr 2020/2021 unter guten Vorzeichen beginnen kann, sind ausserdem auch Lockerungen für ausländische Studierende und Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Ein weiterer Punkt betrifft den Familiennachzug. Bereits seit dem 11. Mai dürfen Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige der EU mit Wohnsitz in der Schweiz ihre Ehepartner oder minderjährigen Kinder wieder aus dem Ausland in die Schweiz nachziehen. Ab dem 8. Juni können nun wieder alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die einen rechtmässigen Anspruch auf Familiennachzug haben und die üblichen Voraussetzungen erfüllen, diesen Anspruch auch wieder geltend machen.

Das waren meine Ausführungen zum Lockerungsschritt vom 8. Juni. Der Bundesrat hat heute aber auch noch über die weiteren Schritte diskutiert. Wie Sie wissen, haben wir mit mehreren Nachbarländern vereinbart, eine gegenseitige, vollständige Grenzöffnung voranzutreiben. Wenn die positive Entwicklung anhält, werden wir bereits am 15. Juni die Grenzen zu Frankreich, Deutschland und Österreich wieder vollständig öffnen können.

Berufliche und private Reisen in diese Länder werden damit wieder zu den gleichen Bedingungen wie vor der Krise möglich sein. Mit Deutschland und Österreich haben wir zudem bereits am 16. Mai eine Reihe zusätzlicher punktueller Lockerungen für bestimmte Personenkategorien in Kraft gesetzt.

Naturalmente siamo in contatto anche con l'Italia, che ha annunciato la riapertura delle sue frontiere per i turisti a partire dal 3 giugno. Si tratta di una decisione sovrana che ovviamente rispettiamo. Ciononostante, la Svizzera e gli altri Paesi vicini dell'Italia propendono per una riapertura il più possibile coordinata. In questo spirito ho concordato con la mia collega italiana Luciana Lamorgese che i nostri servizi resteranno in contatto per convenire le prossime tappe. L'ho anche informata che il 3 giugno la Svizzera non aprirà le proprie frontiere con l'Italia.

Wir sind auch in Kontakt mit Italien, das angekündigt hat, seine Grenze zur Schweiz und anderen Nachbarstaaten für den Tourismus und andere Personen bereits ab dem 3. Juni wieder zu öffnen. Das war ein souveräner Entscheid Italiens. Wir respektieren das. Die Schweiz und auch die anderen Nachbarstaaten haben aber natürlich ein Interesse an einem möglichst koordinierten Vorgehen. In diesem Sinn habe ich am Montag mit meiner italienischen Amtskollegin Luciana Lamorgese vereinbart, dass unsere Behörden in Kontakt bleiben, um die weiteren Schritte so weit wie möglich abgestimmt werden. Ich habe die Ministerin auch darüber informiert, dass die Schweiz ihre Grenze zu Italien am 3. Juni noch nicht öffnen wird.

Zum Schluss noch ein paar Bemerkungen zum weiteren Vorgehen und auch zu Ländern, von denen jetzt noch nicht die Rede war. Grundsätzlich möchte der Bundesrat bis spätestens am 6. Juli mit allen Ländern der EU und der EFTA schrittweise zur Normalität zurückkehren: Wenn es die pandemische Entwicklung zulässt, können diese Länder sukzessiv von der Liste der Risikoländer gestrichen werden. So würden sowohl die Reisefreiheit wie auch die Personenfreizügigkeit im gesamten Schengen-Raum bis im Juli wieder hergestellt. Das heisst also, die Absicht des Bundesrates ist es, bis am 6. Juli im gesamten Schengen-Raum die Personenfreizügigkeit wieder voll herzustellen.

Was die Drittstaaten angeht, wird die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für kurze Aufenthalte bis zu 90 Tagen auf Schengen-Ebene koordiniert beschlossen. Für Personen aus Drittstaaten, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen wollen, werden die Einschränkungen ab dem 6. Juli aufgehoben. Diese Lockerungen könnten bei Bedarf von grenzsanitarischen Massnahmen begleitet werden.

Angesichts dieser Lockerungsschritte wird auch das EDA seine Preisempfehlungen in den nächsten Tagen überabreiten und dann entsprechend veröffentlichen.

Die Prioritäten, meine Damen und Herren, des Bundesrats haben sich nicht geändert. Der Bundesrat will die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Aber wir möchten auch zur Normalität zurückkehren. Das gilt eben auch für die starken Einschränkungen der Reisefreiheit und bei der Personenfreizügigkeit, die wir dank den gemeinsamen und auch den individuellen Anstrengungen der letzten Monate nun wieder deutlich lockern können.


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