UNO-Frauenrechtskonvention: Schweiz erstattet Bericht über Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung

Bern, 20.10.2022 - Die Schweiz stellt morgen Freitag, 21. Oktober 2022, in Genf dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen ihren Bericht über Fortschritte und Herausforderungen im Kampf gegen die Diskriminierung der Frau vor. Auf dieser Basis wird der Ausschuss Handlungsempfehlungen für die Schweiz formulieren.

Im Jahr 1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Seither erstattet sie dem CEDAW-Ausschuss regelmässig Bericht über den Stand der Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz. Beim morgigen Austausch mit dem CEDAW-Ausschuss in Genf wird sich die Schweiz zu den Fortschritten und Herausforderungen für die Gleichstellung von Frau und Mann äussern.

Strategien und Aktionspläne – zwei Empfehlungen umgesetzt

Zwei zentrale Empfehlungen des Ausschusses aus dem Jahr 2016 konnten inzwischen umgesetzt werden: Der Bundesrat hat im April 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet, deren Aktionsplan über 160 Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden umfasst. Im Juni 2022 wurde überdies der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verabschiedet, der 44 Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält. Die Strategie und Aktionspläne werden dazu beitragen, bei verbleibenden Herausforderungen schneller Fortschritte zu erzielen.

Die Herausforderungen betreffen insbesondere die wirtschaftliche Autonomie der Frauen. So lagen 2018 die gesamten Erwerbseinkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auf nationaler Ebene bei 43.2%. Die schwierige Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben sowie die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung für die Eltern veranlassen viele Frauen, Teilzeit zu arbeiten, was einen grossen Teil dieser hohen Einkommensunterschiede erklärt. Auch Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor ein ernsthaftes Problem. Opfer von Tötungsdelikten innerhalb der Partnerschaft sind zu 90 Prozent Frauen.

Neue Empfehlungen für die Schweiz noch dieses Jahr

Die Schweizer Delegation besteht aus Expertinnen und Experten verschiedener Bundesstellen sowie einer Vertreterin der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten. Sie wird geleitet von Sylvie Durrer, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.

Nach der Diskussion des Berichts wird der CEDAW-Ausschuss neue Handlungsempfehlungen für die Schweiz formulieren. Diese werden Ende Oktober 2022 erwartet. Im Rahmen sogenannter Schattenberichte nutzen auch Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit, sich zum Umsetzungsstand zu äussern.

Die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW) gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes und ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Gegenwärtig gehören dem Abkommen 189 von 193 Mitgliedsländer an.


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