Swisstransplant – Ergebnisse der Untersuchung zum Nationalen Organspenderegister

Bern, 20.10.2022 - Die Stiftung Swisstransplant hat die im Untersuchungsbericht des EDÖB vom 13. Oktober 2022 festgehaltenen Empfehlungen mehrheitlich angenommen. Die mit dem ursprünglich vorgesehenen vorläufigen Weiterbetrieb des Nationalen Organspenderegisters verbundenen Risiken hätten damit massgeblich gesenkt werden können. Das im Bericht ausgewiesene Restrisiko erweist sich nicht mehr als relevant, nachdem die Stiftung dem EDÖB am 18. Oktober 2022 mitgeteilt hat, den Betrieb des Registers einzustellen.

Infolge einer Anzeige der Verantwortlichen der SRF-Sendung «Kassensturz» betreffend den elektronischen Registrierungsprozess des Nationalen Organspenderegisters (NOSR) eröffnete der EDÖB am 13. Januar 2022 ein formelles Sachverhaltsabklärungsverfahren nach Art. 29 des Datenschutzgesetzes (DSG). Das von der Stiftung Swisstransplant (SWT) betriebene NOSR ist ein elektronisches Register, in welchem registrierte Personen ihren Willen für oder gegen die Entnahme von Organen im Falle ihres Todes online eintragen konnten. Mit dem vorliegenden Schlussbericht vom 17. Juni 2022, ergänzt und finalisiert am 13. Oktober 2022, veröffentlicht der EDÖB das Resultat seiner Sachverhaltsabklärung. 

Nachdem sich bereits zu Beginn des Verfahrens zeigte, dass sich – wie von SRF angezeigt – Personen unter dem Namen anderer Personen im NOSR registrieren konnten, hat SWT die Registrierung eingestellt, um diese später durch einen sicherheitstechnisch verbesserten Online-Prozess abzulösen. 

Registrierung und -Mutationen bleiben gesperrt
Weil die Annahme der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 über die Organspende zur Schaffung eines eidgenössischen Registers führt, welches das NOSR voraussichtlich per 2024 ablösen wird, hatte SWT beschlossen, auf die ursprünglich geplante Wiederaufnahme der Online-Registrierung gänzlich zu verzichten. Für die von der Stiftung vorgesehene Übergangszeit, in der sie das NOSR den Spitälern noch zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen wollte, wurde vorgesehen, dass die bereits registrierten Personen keine Willensänderungen mehr vornehmen könnten. Als einzige Mutationsmöglichkeit sollte ihnen verbleiben, ihr Konto zu löschen.

Betriebsrisiken massgeblich gesenkt
Zum Zeitpunkt als SWT auf eine Wiederaufnahme der Registrierungen verzichtete, war der Schlussbericht des EDÖB bereits erstellt und der Stiftung zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zugestellt worden. Dies hatte zur Folge, dass ein Teil der dort statuierten Empfehlungen infolge Wegfalls des Registrierungsprozesses inzwischen gegenstandslos geworden war. Die übrigen Empfehlungen des EDÖB hat SWT bis auf zwei Ausnahmen angenommen, womit die mit dem Betrieb des NOSR verbundenen Risiken massgeblich hätten gesenkt werden können. 

Indem SWT zwei Empfehlungen zur Verbesserung der technischen Sicherheit ablehnte, die der EDÖB zum Zeitpunkt der Erstellung seines Berichts primär auf die inzwischen fallen gelassene Online-Registrierung bezogen hatte, wäre mit Blick auf den erwähnten Löschprozess das Restrisiko verblieben, dass es zu unbemerkten Löschungen von Konten durch unberechtigte Dritte hätte kommen können. Dieses Restrisiko erweist sich jedoch nicht mehr als relevant, nachdem die Stiftung dem EDÖB am 18. Oktober 2022 mitgeteilt hat, den Betrieb des Registers definitiv einzustellen.


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