Bundesrat passt die Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB an

Bern, 19.10.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 Massnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Situation der SBB festgelegt. Die am 17. Dezember 2021 vorgestellten Massnahmen werden beibehalten und punktuell angepasst. Mit der Gesetzesvorlage, die vor dem Jahresende in die Vernehmlassung geschickt wird, soll auch die Motion 22.3008 umgesetzt werden.

Am 17. Dezember 2021 hatte der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur finanziellen Stabilisierung der SBB beschlossen. Infolge der Annahme der von der Finanzkommission des Ständerates eingereichten Motion 22.3008 «Unterstützung der Durchführung der SBB-Interventionen und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten» durch das Parlament im Juni 2022 hat der Bundesrat die Massnahmen überprüft und ergänzt:

A-Fonds-perdu-Beitrag: Mit diesem Beitrag will der Bundesrat die Verluste im Fernverkehr aus den Jahren 2020 bis 2022 ausgleichen. Der Beitrag wird sich voraussichtlich auf 1,25 Milliarden Franken belaufen. Eine Anpassung des SBB-Gesetzes (SBBG) ist notwendig.

Klärung der Finanzierungsinstrumente: Der Bundesrat wird entsprechend den bereits im Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen einen Entwurf zur Anpassung von Artikel 20 des SBBG in die Vernehmlassung aufnehmen. Dadurch soll der aus der Gewährung von Tresoreriedarlehen an die SBB resultierende stetige Anstieg der Verschuldung des Bundes gestoppt und insbesondere geklärt werden, welche Instrumente zur Finanzierung der SBB zur Verfügung stehen.

Senkung des Deckungsbeitrags: Der Bundesrat hält an der Senkung fest. Dadurch kann die Erfolgsrechnung der SBB – in Umsetzung einer Vereinbarung zwischen der SBB und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) vom März 2020 – in den Jahren 2023 bis 2029 um insgesamt 1,7 Milliarden Franken entlastet werden. Um den Ausbau des Schienennetzes zu gewährleisten, will der Bundesrat die fehlenden Mittel im Bahninfrastrukturfonds (BIF) vollumfänglich ausgleichen. Er schlägt eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) vor. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass der dem Bund zur Verfügung stehende Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe vollständig in den BIF fliesst, solange dessen Reserven nicht ausreichen, d. h. nicht mindestens 300 Millionen Franken betragen.

 

Schuldenabbau der SBB

Insgesamt wird die SBB zusätzliche Beiträge von rund 3 Milliarden Franken erhalten. Diese sollten es ihr ermöglichen, die Nettoverschuldung bis ins Jahr 2030 wieder auf die vom Bundesrat vorgegebene Zielgrösse zurückzuführen. In Anbetracht einer Nettoverschuldung von aktuell über 11 Milliarden Franken und der steigenden Zinsen liegt es im Interesse der SBB, ihre Schuldenlast zu verringern. Die Sparmassnahmen, die die SBB bereits ergriffen und in ihre Mittelfristplanung integriert hat, sind in diesem Zusammenhang zu sehen. Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, der SBB zusätzlich den Auftrag zu erteilen, ihr Ergebnis jährlich um 80 Millionen Franken zu verbessern. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Gesetzesvorlagen für das SBBG und das SVAG auszuarbeiten. Eine Vernehmlassung ist vor Ende 2022 geplant.


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