Bundesrat genehmigt überarbeiteten Tessiner Richtplan

Bern, 19.10.2022 - Die Bauzonen sind im Kanton Tessin grösser, als sie aufgrund der Bevölkerungszunahme in den nächsten fünfzehn Jahren voraussichtlich nötig sind. Aus diesem Grund müssen die Tessiner Gemeinden ihre Bauzonen überprüfen und bei der Revision der Ortsplanung allenfalls verkleinern. Dies hat der Kanton in seinem Richtplan im Grundsatz festgelegt und der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 mit der Genehmigung des Tessiner Richtplans noch präzisiert.

Der Kanton Tessin hat 2018 seinen Richtplan beim Bundesrat eingereicht. Zum Richtplan gingen beim Kanton Beschwerden von Gemeinden ein. Das Tessiner Kantonsparlament hat im Juni 2021 über diese Beschwerden entschieden, womit der Bund die Genehmigung des Richtplans an die Hand nehmen konnte.

Bei der Prüfung für die Genehmigung musste der Bundesrat feststellen, dass der Kanton bei der Einreichung des Richtplans 2018 von einem damals zwar zutreffenden, aber inzwischen überholten Bevölkerungsszenario ausgegangen ist. Darauf abgestützt hat der Tessin im Richtplan zu grosse Bauzonen vorgesehen. Gemäss dem mittlerweile geltenden höchsten Szenario des Bundesamts für Statistik (BFS) zur Bevölkerungsentwicklung wird der Kanton Tessin seine Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) innert fünfzehn Jahren nicht voll auslasten. Der Bundesrat hat mit der Genehmigung des Richtplans den Auftrag des Kantons an die Gemeinden, ihre Bauzonen zu überprüfen, daher punktuell präzisiert, so dass die Bauzonen noch konsequenter anzupassen sind.

Gemeinden müssen Bauzonen überprüfen

Die Tessiner Gemeinden werden verpflichtet, den Umfang ihrer Bauzonen innerhalb von zwei Jahren zu überprüfen und bei der Revision ihrer Ortsplanung gegebenenfalls zu verkleinern. Sollten der Kanton und die Gemeinden in Ausnahmefällen Bauland einzonen, ist dies mit Auszonungen andernorts zu kompensieren. Auch gibt der Richtplan den Gemeinden die notwendigen Aufträge für die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen.

Mit den Änderungen, die der Bundesrat bei der Genehmigung vorgenommen hat, und den damit verbundenen Aufträgen erfüllt der Kanton Tessin die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG), das die Stimmbevölkerung 2013 gutgeheissen hat. Nun liegen für alle Kantone überarbeitete Richtpläne vor, die den Anforderungen des revidierten RPG entsprechen.

Richtplan unterscheidet vier Agglomerationen

Das kantonale Raumkonzept legt die räumliche Grundstruktur des Kantons fest. Es unterscheidet vier Agglomerationen mit ihren Einflussgebieten: Bellinzona, Locarno, Lugano und Mendrisio. Gemäss Richtplan soll die Entwicklung in erster Linie in den zentralen und gut erschlossenen Räumen stattfinden. Der Bund beurteilt das Raumkonzept als einen guten Rahmen für die angestrebte räumliche Entwicklung.

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG)

Die Stimmbevölkerung hat am 3. März 2013 die Revision des RPG gutgeheissen, worauf der Bundesrat die neuen Gesetzesbestimmungen auf den 1. Mai 2014 zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung in Kraft setzte. Ab diesem Zeitpunkt lief die fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen mussten.

Das revidierte RPG verlangt von den Kantonen, ihre Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung trifft jeder Kanton innerhalb der BFS-Szenarien die ihm zutreffend erscheinenden Annahmen.


Adresse für Rückfragen

Laurent Maerten, Richtplangruppenleiter Westschweiz und Tessin, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. 058 462 50 92, laurent.maerten@are.admin.ch



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