Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen

Bern, 10.10.2022 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 10. Oktober 2022 eine Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen verabschiedet. Die Anpassung berücksichtigt Veränderungen in den Gemeindestrukturen. Die aktualisierte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Das WBF hat die Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorgenommen. Sie findet einmal pro Legislaturperiode statt.

Die Anpassung der «Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden» berücksichtigte Veränderungen in den Gemeindestrukturen (Gemeindefusionen) und erfolgte anhand aktualisierter volkswirtschaftlicher Daten. Das zu Grunde liegende Indikatorenmodell zur Messung der Strukturschwäche regionaler Zentren blieb unverändert. Die Gemeinden des aktualisierten Förderperimeters sind in der revidierten Verordnung des WBF aufgeführt. Die Anhörung der Kantone dauerte vom 3. Februar bis 1. April 2022. 

Unter Beibehaltung des maximalen Bevölkerungsanteils von zehn Prozent zählen neu 100 regionale Zentren (bisher: 93) in 20 Kantonen (bisher: 19) zu den Anwendungsgebieten. Der Kanton Schaffhausen gehört mit 5 Gemeinden neu dazu. Die Aktualisierung führt auch in den meisten Kantonen, die bisher Teil des Förderperimeters waren, zu Veränderungen. Während in 8 Kantonen (AR, BE, FR, GL, GR, SG, TG und UR) einzelne Zentren/Gemeinden von den Anwendungsgebieten ausscheiden, kommen in 6 Kantonen (AG, JU, TI, VD, VS und ZH) neue Gebiete dazu. In zwei weiteren Kantonen (AI und SO) bewirkt die Aktualisierung Verschiebungen innerhalb desselben Kantons. Einzig drei Kantone (BS, LU und NE) verzeichnen keine Veränderungen.

Der Förderperimeter wird nach den Grundsätzen der Verordnung des Bundesrats über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik definiert. Unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik werden die regionalen Zentren, die als Anwendungsgebiet grundsätzlich in Frage kommen (Grundperimeter), definiert und nach ihrer Strukturschwäche bewertet. Die strukturschwächsten regionalen Zentren, welche zusammen zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung umfassen, gehören dem Anwendungsgebiet an. Die Auswahl der Gebiete erfolgt rein mathematisch nach dem Strukturschwäche-Indikator.

In der Legislaturperiode 2024 - 2027 wird das WBF das Steuerungsmodell in Zusammen-arbeit mit den Kantonen überprüfen lassen und anschliessend die Anwendungsgebiete anhand des neuen Modells aktualisieren. Das Steuerungsmodell definiert sowohl die Kriterien zur Festlegung des Grundperimeters, wie auch die Kriterien und deren Gewichtung (Strukturschwäche-Indikator) zur Aufnahme von Gemeinden in die Anwendungsgebiete.


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