Ukraine-Krieg: Bundesrat legt Zuständigkeiten im Falle eines nuklearen Ereignisses fest

Bern, 30.09.2022 - In seiner Sitzung vom 30. September 2022 hat der Bundesrat das VBS ermächtigt, im Fall eines nuklearen Ereignisses im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einen Strategischen Führungsstab Bund (SFB) einzusetzen. Damit legt der Bundesrat die Krisenorganisation fest, um eine schnelle und wirksame Reaktion im Ereignisfall sicherzustellen. Die Aufgaben des SFB umfassen die laufende Analyse der Lage, so dass allenfalls erforderliche Massnahmen frühzeitig umgesetzt werden können, sowie die Koordination der kurz-, mittel- und langfristigen Einsatzplanung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen.

Das VBS hält es in seiner aktuellen Lageeinschätzung für unwahrscheinlich, dass im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine mit dem Einsatz von nuklearen Waffen durch Russland oder einem absichtlichen Herbeiführen eines nuklearen Unfalls zu rechnen ist. Sollte es dennoch zu einem nuklearen Ereignis in der Ukraine kommen, so würde dies eine Krise von grosser Tragweite, Komplexität und insbesondere zeitlicher Dringlichkeit darstellen. Um eine schnelle und wirksame Reaktion im Ereignisfall sicherzustellen, legt der Bundesrat die Krisenorganisation und Federführung fest.

Der Bundesrat hat das VBS deshalb ermächtigt, bei Eintritt eines nuklearen Ereignisses oder wenn sich ein solches abzeichnet, den Bundesstab Bevölkerungsschutz als Strategischen Führungsstab Bund einzusetzen. Dieser wird durch den Generalsekretär VBS geleitet. Einsitz nehmen die Generalsekretärinnen oder Generalsekretäre aller Departemente, der Bundesratssprecher, die Direktorinnen oder Direktoren des BAG, des BABS, des BAZG und des BFE, ein Vertreter der Armee sowie die Generalsekretäre der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF). Weitere Stellen können bei Bedarf beigezogen werden.

Bestehende Strukturen für ein effizientes Krisenmanagement

Der SFB basiert auf dem Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB). Es werden keine neuen und parallelen Strukturen geschaffen. Die Direktorenkonferenz des BSTB wird ereignisspezifisch zusammengesetzt, um ein effizientes Krisenmanagement zu gewährleisten. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen verbleiben bei den einzelnen Bundesstellen.

Die Aufgaben des SFB umfassen die laufende Analyse der Lage, so dass allenfalls erforderliche Massnahmen frühzeitig umgesetzt werden können, sowie die Koordination der kurz-, mittel- und langfristigen Einsatzplanung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen.


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