Bundesrat genehmigt Abkommen mit Liechtenstein über Spielsperren

Bern, 30.09.2022 - An seiner Sitzung vom 30. September 2022 hat der Bundesrat das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz über den Austausch von Daten betreffend Spielsperren im Geldspielbereich genehmigt. Beide Länder erachten den grenzüberschreitenden Austausch der Daten über gesperrte Spielerinnen und Spieler als hilfreiches Mittel für einen effizienten Spielerschutz.

Die Schweiz und Liechtenstein wollen den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Spielsucht verstärken. Am 14. Juni 2022 haben sich die beiden Länder auf ein Abkommen geeinigt, das verhindern soll, dass im einen Land gesperrte Personen in einer Spielbank des jeweils anderen Landes weiterspielen können. Dafür werden Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen beider Länder künftig die Daten der gesperrten Personen austauschen. Zudem werden sie zur gegenseitigen Anerkennung von Spielsperren verpflichtet.

Das Abkommen mit Liechtenstein ist das erste dieser Art mit einem anderen Land. Bereits im Hinblick auf das neue Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, hatte der Bundesrat betont, dass die Prävention und der Schutz vor Spielsucht wichtig seien. Spielsucht kann verheerende Auswirkungen haben, nicht nur für die Spielsüchtigen selbst, sondern auch für ihr Umfeld. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, diesen Schutz stetig zu verbessern.

Gleichzeitig mit der Genehmigung hat der Bundesrat die Vernehmlassung über das Abkommen eröffnet. Diese dauert bis am 20. Januar 2023.


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