Regulierungen von Wolfsrudeln: BAFU stimmt einmal zu und lehnt einmal ab

Bern, 28.09.2022 - Das Bundesamt für Umwelt BAFU genehmigt das Gesuch des Kantons Graubünden für den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Moesola-Rudel. Das Gesuch des Kantons Wallis zur Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens lehnt das BAFU ab, weil der Herdenschutz ungenügend ist.

Der Kanton Graubünden hat am 13. September 2022 beim BAFU ein Gesuch eingereicht für die Regulierung des Wolfsrudels in Moesola, weil grosse Schäden verzeichnet worden waren. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Das BAFU hat am 28. September 2022 diesem Gesuch zugestimmt. Nun kann der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2023 zu befristen. Die Abschüsse müssen im Bereich der Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, damit eine Verhaltensänderung des Rudels bewirkt werden kann. Das BAFU empfiehlt dem Kanton zudem, bis nächstes Jahr die Bewirtschaftung der Alp, auf der die vielen Schäden entstanden sind, und die Möglichkeiten für Herdenschutzmassnahmen zu überprüfen.

Ablehnung des Gesuchs des Kantons Wallis zum Wolfsrudel im Val d’Hérens

Am 19. August 2022, mit nachgereichten Dokumenten am 2. September 2022 und am 14. September 2022, hat der Kanton Wallis beim BAFU ein Gesuch eingereicht für den Abschuss von drei Jungwölfen des Wolfsrudels im Val d’Hérens. Er begründete dies mit grossen Schäden.

Das BAFU hat dieses Gesuch am 28. September 2022 abgelehnt. Der Kanton Wallis darf also keine Abschussverfügung erlassen. Grund der Ablehnung ist ungenügend dokumentierter und umgesetzter Herdenschutz auf den betroffenen Schafalpen.

Wölfe in der Schweiz

Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt zu. Aktuell leben in der Schweiz auf mehr als 180 Wölfe und 20 Rudel. Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat sich damit insbesondere auch gegen den präventiven Abschuss von Wölfen ausgesprochen.

Um die Situation in Gebieten mit wachsendem Wolfbestand kurzfristig zu entschärfen, hat der Bundesrat daher die Jagdverordnung für den Alpsommer 2021 angepasst. Damit können die Kantone rascher in Wolfsbestände eingreifen, zudem wurde der Herdenschutz gestärkt. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft hat das UVEK das BAFU zudem beauftragt, auf Basis gemeinsam formulierter Forderungen von 14 Schutz- und Nutzungsorganisationen eine weitere Verordnungsänderung per Alpsommer 2023 anzugehen.

Das Parlament ist zudem daran, eine Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes vorzubereiten. Die Umweltkommission des Ständerates hatte im Oktober 2021 die Parlamentarische Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» eingereicht. Diese will, dass in der Schweiz der Wolfsbestand neu vorausschauend reguliert werden kann, um Schäden an Nutztieren und die Gefährdung von Menschen zu vermeiden. Die geltende Gesetzgebung erlaubt eine Regulierung erst, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind. In seiner Stellungnahme vom 31. August 2022 unterstützt der Bundesrat das Bestreben des Parlaments, die Wolfspopulation in der Schweiz wirksam zu regulieren. Er erachtet auch die vorgesehene Erweiterung des Handlungsspielraums beim Abschuss von Einzelwölfen als sinnvoll. Diese sieht vor, dass die Kantone Wölfe entfernen dürfen, die dem Menschen gefährlich werden.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.


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