Zweiter Schweizer Beitrag, Rahmenkredit Migration: Bundesrat genehmigt die Umsetzungsabkommen mit Griechenland und Zypern

Bern, 23.09.2022 - An seiner Sitzung vom 23. September hat der Bundesrat die Abkommen zur Umsetzung des Rahmenkredits Migration mit Griechenland und Zypern genehmigt. Diese Abkommen legen die Grundsätze und die thematische Ausrichtung der künftigen Migrationszusammenarbeit zwischen der Schweiz und diesen beiden EU-Staaten fest. Sie werden voraussichtlich noch vor Ende dieses Jahres unterzeichnet.

Der zweite Schweizer Beitrag zugunsten einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) umfasst einen Rahmenkredit Kohäsion und einen Rahmenkredit Migration. Die für den Migrationsbereich bereitgestellten Mittel betragen 200 Millionen Franken. Damit sollen die von den Migrationsbewegungen besonders betroffenen EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Im Gegensatz zum Rahmenkredit Kohäsion ist der Rahmenkredit Migration nicht auf die Staaten beschränkt, die der EU seit 2004 beigetreten sind (EU-13). Im Bereich der Kohäsion hat der Bundesrat am 31. August 2022 acht der insgesamt 13 Abkommen unterzeichnet.

In einer ersten Phase (2022-2026) wird die Schweiz mit Griechenland, Zypern und Italien im Migrationsbereich zusammenarbeiten. Während die Abkommen mit Griechenland und Zypern zur Unterzeichnung bereitliegen, werden mit Italien noch Gespräche geführt. Diese Staaten wurden nach Kriterien wie der Anzahl Asylgesuche pro Einwohner oder den ermittelten strukturellen Bedürfnissen ausgewählt. Die genehmigten Beträge belaufen sich auf 40 Millionen Franken für Griechenland, 20 Millionen Franken für Italien und 10 Millionen Franken für Zypern, wobei dieses Land auch 5,2 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit Kohäsion erhält. Die Auswahl für die zweite Phase (2025-2029) erfolgt im Jahr 2024.

Themenbereiche

Der Rahmenkredit Migration soll die Strukturen des Migrationsmanagements in Europa stärken. Unterstützung kann in folgenden Bereichen geleistet werden: Asylverfahren, Infrastruktur, Rückkehr- und Reintegrationshilfe sowie Integrationsmassnahmen mit dem Ziel, irreguläre Sekundärmigration zu vermeiden. Die Schweiz verfügt in diesen Bereichen über anerkanntes Fachwissen und kann als Partnerin einen bedeutenden Mehrwert schaffen, der es den betreffenden Staaten ermöglicht, ihre wichtigsten Bedürfnisse zu decken.

Neben den bilateralen Kooperationsprogrammen sieht der Rahmenkredit Migration einen Rapid Response Fund in Höhe von 25 Millionen Franken vor. Damit soll in Krisensituationen, die auf unerwartete Belastungen im Migrationsbereich zurückzuführen sind, rasch reagiert werden können. Dieses Instrument wurde erstmals im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine eingesetzt. Das SEM unterstützt ein Programm der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Polen, Ungarn, Rumänien, der Slowakei und der Tschechischen Republik, mit dem die dringlichsten Bedürfnisse der aus der Ukraine geflüchteten Menschen gedeckt werden sollen.

Unterstützung im Interesse der europäischen Staaten

Durch diese Zusammenarbeit bekräftigt die Schweiz ihr solidarisches Engagement gegenüber EU-Mitgliedstaaten wie Griechenland und Zypern, die unter besonderem Migrationsdruck stehen. Diese Staaten übernehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Registrierung und Unterbringung von Migrantinnen und Migranten. Die Unterstützung der Schweiz erfolgt daher im Interesse aller europäischen Staaten.


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