Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung eröffnet

Bern, 23.09.2022 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 23. September 2022 die Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) eröffnet. Die Anpassung definiert die Ausführungsbestimmungen zum Limited Qualified Investor Fund (L-QIF). Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Dezember 2022.

Im Dezember 2021 beschlossen die Eidgenössischen Räte, das Kollektivanlagengesetz zu ändern und damit den L-QIF einzuführen. Dabei handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit sind. Bedingung dafür ist, dass sie ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offenstehen und von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden. Der L-QIF soll dazu beitragen, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.

Diese Vorlage fügt nun in der KKV die Ausführungsbestimmungen für den L-QIF ein. Ausserdem bietet die Revision die Gelegenheit, die KKV und weitere Verordnungen - insbesondere die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) - in verschiedenen anderen Punkten anzupassen.


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