Gülle gezielt einsetzen dank ausreichendem Lagervolumen

Bern, 12.03.2002 - Eine Erhebung des BUWAL zeigt: in neun von 17 Kantonen genügen die Lagereinrichtungen für Hofdünger den Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes bereits heute.

Gülle enthält wertvolle Pflanzennährstoffe. Wird sie aber bei ungünstigen Boden- und Witterungsverhältnissen auf die Felder ausgebracht, treten hohe Verluste auf. Eine ausreichende Lagerkapazität fördert somit den gezielten Einsatz von Gülle und hilft mit, die Umwelt zu schonen.

Eine Erhebung des BUWAL bei den kantonalen Gewässerschutzämtern hat gezeigt, dass bereits heute in neun von 17 antwortenden Kantonen die Lagerkapazitäten genügen. Gemäss dem am 1. November 1992 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz bedeutet dies: Der gesamte während drei Monaten anfallende Hofdünger kann gelagert werden. Bis in sieben Jahren muss diese Vorschrift laut Gesetz in allen Kantonen umgesetzt sein.

Je nach Jahreszeit und Witterung sind beim Düngen folgende Risiken zu beachten:

  • Während der Schneeschmelze, bei Dauerregen, starken Gewittern oder bei tiefgründig gefrorenem Boden kann Gülle in die Gewässer abgeschwemmt werden.
  • Bei stark wassergesättigten oder völlig ausgetrockneten Böden besteht die Gefahr, dass Nitrat in tiefe Bodenschichten ausgewaschen wird und das Grundwasser beeinträchtigt.
  • Im Sommer, bei heisser und trockener Witterung oder bei starkem Wind, kann aus dem Dünger schädlicher Ammoniak in die Luft entweichen.


Adresse für Rückfragen

Medienauskünfte
Telefon: 031 322 90 00
Email: mediendienst@bafu.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-9028.html