Bundesrat verabschiedet weitere Massnahmen gegen Kostenanstieg im Gesundheitswesen

Bern, 07.09.2022 - Der Bundesrat will die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz dämpfen. Nach einem ersten Massnahmenpaket hat er an seiner Sitzung vom 7. September 2022 das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die Massnahmen verbessern die medizinische Versorgung und bremsen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen.

Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Wenn die Gesundheitskosten weiter steigen, ist auch ein entsprechender Anstieg der Prämien zu erwarten. Einzig wirksame kostendämpfende Massnahmen können den Trend zu immer höheren Kosten und damit zu einer steigenden Prämienbelastung bremsen. Die Massnahmen des Bundesrats tragen dazu bei, die medizinisch nicht begründete Mengenausweitung zu reduzieren und das Kostenwachstum in der Grundversicherung zu bremsen. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen verbessert.

Koordination verbessern

Das zweite Massnahmenpaket sieht vor, Netzwerke zur koordinierten Versorgung zu fördern und damit die Versorgungsqualität zu stärken. Ein Netzwerk zur koordinierten Versorgung schliesst Gesundheitsfachpersonen aus unterschiedlichen Berufen zusammen und bietet medizinische Betreuung «aus einer Hand» an. Dadurch wird die Koordination über die ganze Versorgungkette verbessert, zum Beispiel bei der Behandlung einer älteren Person mit mehreren chronischen Krankheiten durch Spezialisten. Diese Netzwerke zur koordinierten Versorgung umfassen das Koordinationszentrum sowie die ihm vertraglich angeschlossenen Leistungserbringer und werden als Leistungserbringer definiert. Ein Netzwerk rechnet die von seinen Mitgliedern erbrachten Leistungen als ein einziger Leistungserbringer gegenüber den Versicherern ab.

Rascher und günstigerer Zugang zu Arzneimitteln

Der Bundesrat will auch einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln sichern. Dazu soll die bereits bestehende Praxis von Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, auf Gesetzesstufe gefestigt werden. Pharmaunternehmen erstatten bei der Umsetzung von Preismodellen einen Teil des Preises oder der entstehenden Kosten an die Versicherer zurück. Dank dieser Massnahme können der rasche Zugang zu Arzneimitteln sichergestellt und gleichzeitig die Kosten im Arzneimittelbereich gedämpft werden.

In bestimmten Fällen kann der rasche und möglichst kostengünstige Zugang zu überlebenswichtigen, hochpreisigen Arzneimitteln nur gewährleistet werden, wenn vertrauliche Preismodelle umgesetzt werden. Dies zeigen auch Erfahrungen aus dem Ausland, wo dank der vertraulichen Umsetzung hohe Rückerstattungen erzielt und wirtschaftliche Preise festgelegt werden können. Deshalb soll auch in der Schweiz die Umsetzung von vertraulichen Preismodellen ermöglicht werden.

Elektronische Übermittlung der Rechnungen

Als weitere Massnahme werden sämtliche Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich verpflichtet, ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln, unabhängig davon, ob der Versicherer oder die versicherte Person die Vergütung der Leistung schuldet. Die genaue Ausgestaltung der elektronischen Übermittlung wird an die Tarifpartner übertragen. Die versicherte Person muss jedoch die Möglichkeit erhalten, die Rechnungen kostenlos in Papierform zu erhalten.

Das Paket umfasst noch weitere Massnahmen. Es handelt sich dabei um die differenzierte Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Analysen sowie Mittel- und Gegenständen und die Einführung von fairen Referenztarifen, um den Wettbewerb unter den Spitälern sicherzustellen. Des Weiteren wird die Regelung der von Apothekern und Apothekerinnen durchgeführten Leistungen angepasst: Sie erhalten die Möglichkeit, selbstständige Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen oder pharmazeutische Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimittelabgabe und Therapietreue zu erbringen.

Die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen führen dazu, dass das Kostenwachstum in der OKP gebremst wird. Einsparpotential besteht insbesondere bei der Umsetzung von Preismodellen für Arzneimittel, aber auch durch die Förderung der koordinierten Versorgung. Wie hoch die Einsparungen konkret sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dies hängt davon ab, wie die Massnahmen von den Akteuren des Gesundheitssystems umgesetzt werden.

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zu den kostendämpfenden Massnahmen wird nun im Parlament beraten.

Das Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats

Der Bundesrat hat 2018 ein Kostendämpfungsprogramm und darauf basierend zwei Kostendämpfungspakete verabschiedet. Die Einführung von Zielvorgaben in der OKP wurde 2020 aus dem zweiten Paket herausgelöst und dient nun als indirekter Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» der Mitte. Dieser wird derzeit im Parlament beraten.

Einige Massnahmen des ersten Pakets wie die Schaffung einer nationalen Tariforganisation und die Einführung einer Rechnungskopie im tiers payant sind bereits in Kraft getreten. Die Kostensteuerung im ambulanten Bereich und das Beschwerderecht der Versicherer bei der Spitalplanung werden derzeit noch im Parlament beraten.
Weitere Massnahmen wie die Einführung eines Experimentierartikels zur Förderung innovativer Projekte, welche zur Kostendämpfung beitragen sowie die Datenweitergabe durch die Gesundheitsakteure sollen Anfang 2023 in Kraft treten.

Der Bundesrat hat – unabhängig von den Kostendämpfungspaketen – in den letzten Jahren bereits verschiedene kurzfristige Massnahmen ergriffen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen. Sie betrafen die Arzneimittelpreise, den Ärztetarif Tarmed sowie die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Dank diesen Massnahmen und aufgrund der coronabedingten Verschiebung von Eingriffen in den Spitälern wurde die Wachstumsdynamik bei den Kosten 2018 und 2020 gebrochen. Seit 2021 steigen aber die Kosten wieder deutlich an. Damit das Kostenwachstum langfristig gebremst werden kann, hat der Bundesrat auf der Grundlage des Kostendämpfungsprogramms die entsprechenden Massnahmen verabschiedet.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90255.html