Diskussion um das Thema Mietrecht wird nicht fortgesetzt

Bern, 07.09.2022 - Die Diskussionen des Bundes mit den Sozialpartnern zum Thema Mietrecht werden eingestellt. Der Bundesrat ist am 7. September 2022 über diesen Entscheid informiert worden. Zudem wird es zu diesem Thema keine Expertengruppe geben. Die Konsultationen mit den Sozialpartnern des Mietwesens haben ergeben, dass die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Prozesses nicht gegeben sind. Mit dem Vorgehen wollte das WBF eine konstruktive Diskussion über eine Weiterentwicklung des Mietrechts in Gang bringen.

Das Mietrecht ist ein seit Jahren umstrittenes Rechtsgebiet. Im Rahmen eines Diskussionsprozesses hatte das WBF in den vergangenen eineinhalb Jahren versucht, einen konstruktiven und ergebnisoffenen Dialog zwischen den Sozialpartnern im Mietwesen in Gang zu bringen. Dazu fand unter anderem am 21. Juni 2021 unter der Leitung des WBF-Vorstehers Guy Parmelin ein Runder Tisch zum Handlungsbedarf im Mietrecht statt.

In einem nächsten Schritt war die Einsetzung einer Expertengruppe vorgesehen. Sie hätte auf technischer Ebene Lösungsvorschläge für Klärungen und Präzisierungen erarbeiten sollen. Das Ziel war stets, die Balance zwischen den Anliegen beider Seiten zu wahren und Verbesserungen zu erreichen, die allen dienen.

Konsultationen mit den Sozialpartnern im Mietwesen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für die Einsetzung dieser Expertengruppe und damit für die Fortsetzung des Diskussionsprozesses nicht gegeben sind. Nur eine Minderheit unterstützte das geplante Vorgehen. Die Mehrheit der Verbände hatte entweder bekannt gegeben, sich nicht mehr am Prozess beteiligen zu wollen oder erachtete die Fortsetzung unter den gegebenen Umständen als nicht zielführend. 

Ohne eine minimale Unterstützung von wichtigen Partnern macht die Fortsetzung des Diskussionsprozesses keinen Sinn. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat allerdings nach wie vor den Auftrag, die Entwicklungen im Mietwesen aufmerksam zu verfolgen und bei Bedarf Anpassungen auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe vorzuschlagen.


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