Pflegematerial: Entscheide zu Vergütungen liegen vor

Bern, 06.09.2022 - Vor einem Jahr hat der Bundesrat entschieden, dass die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht. Inzwischen ist die Übergangsfrist abgelaufen. Die einheitliche Vergütung gilt ab dem 1. Oktober 2022.

Voraussetzung für die Kostenübernahme des Pflegematerials durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist, dass die Materialien auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Die betroffenen Akteure haben rund 35 Pflegematerialgruppen priorisiert und entsprechende Anträge zur Aufnahme in die MiGeL eingereicht. Sämtliche Anträge wurden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft und der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) zur Empfehlung vorgelegt.

Der Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Änderungen des Anhangs 2 (MiGeL) der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ist am 1. September 2022 erfolgt. Somit kann die Erweiterung der MiGeL um die beantragten Pflegematerialien fristgerecht auf den 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Materialien werden ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich durch die OKP vergütet. Bisher erfolgte die Vergütung der Pflegematerialien durch die drei Kostenträger OKP, Versicherte und Kantone. Finanzierungslücken sind nicht zu erwarten.

Die MiGeL wird laufend angepasst. Sollte es zu Lücken kommen, wo keine Anträge eingereicht wurden, ist es jederzeit möglich, weitere Aufnahmen von Pflegematerialien zu beantragen.


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