NKVF: Bericht über die Überwachung der zwangsweisen Rückführung auf dem Luftweg

Bern, 06.09.2022 - In ihrem heute veröffentlichten Bericht legt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Beobachtungen und Empfehlungen zu den 33 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg dar. Sie hat diese von April bis Dezember 2021 begleitet. Die Kommission begleitete in dieser Berichtsperiode ebenfalls acht Zuführungen von Rückführungen auf Linienflügen, also der Vollzugsstufen 2 und 3. Schliesslich zieht sie eine erste Bilanz der Covid-19-Zwangstests, die sie ab Oktober 2021 beobachtet hat.

Einzelne unangemessene polizeiliche Praktiken

Obwohl der Umgang mit den rückzuführenden Personen insgesamt professionell und respektvoll war, bedauert die Kommission die weiterhin häufige Anwendung von Teilfesselungen während der Zuführung und auf dem Flughafen. In ihrem Bericht weist die Kommission eindringlich darauf hin, grundsätzlich auf Zwangsmassnahmen zu verzichten und sie nur in Fällen anzuwenden, in denen die Personen ihre eigene Sicherheit oder jene anderer unmittelbar gefährden.

Die Kommission beobachtete erneut, wie Kinder mit ansehen mussten, wie gegenüber einem Elternteil oder beiden Eltern während der Anhaltung, auf dem Flughafen und im Flugzeug Zwangsmassnahmen angewendet wurden. In ihrem Bericht empfiehlt sie den Vollzugsbehörden mit Nachdruck, von solchen Fesselungen in Anwesenheit der Kinder abzusehen.

Die Kommission beobachtete im Rahmen einer Rückführung, wie eine schwangere Mutter während der Anhaltung in Anwesenheit ihrer Kinder mit Handschellen gefesselt wurde und sie ihr Kleinkind in Handschellen stillen musste. Auch während der Untersuchung durch den herbeigezogenen Arzt blieb sie in Handschellen. Die Kommission erachtet diese Vorgehensweise angesichts der besonderen Verletzlichkeit der schwangeren und stillenden Mutter als erniedrigend und unmenschlich. Die zwangsweise Rückführung dieser Familie wurde im bilateralen Gespräch mit den betroffenen Behörden diskutiert. Verschiedene Praktiken, die die Kommission als unangemessen erachtet, wurden erneut beobachtet. Die Kommission wiederholt diesbezüglich ihre Empfehlungen aus den Berichten der Vorjahre.

Rückführungen der Vollzugsstufen 2 und 3 und Covid-19-Zwangstests

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem letzten Bericht begleitete die Kommission auch im Jahr 2021 punktuell Zuführungen von Rückführungen der Vollzugsstufen 2 und 3 an den Flughafen.

Die Kommission hält erneut fest, dass die Rückführungen der Vollzugsstufe 3 nicht klar von den Rückführungen der Vollzugsstufe 2 unterschieden werden. In Anbetracht der Zwangsmassnahmen, die im Rahmen von Rückführungen der Vollzugsstufe 3 zulässig sind, muss ein unabhängiges Monitoring, insbesondere der Zuführungen und der Bodenorganisation, sichergestellt werden.

Schliesslich beobachtete die Kommission seit dem Inkrafttreten des Artikels 72 AIG siebzehn Covid-19-Zwangstests am Flughafen. Die Kommission spricht sich gegen die Anwendung von Covid-19-Zwangstests bei rückzuführenden Personen aus.

Der Bericht erscheint in deutscher Sprache. Eine Zusammenfassung auf Französisch und Italienisch liegt ebenfalls vor.


Adresse für Rückfragen

Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
+41 58 465 16 20



Herausgeber

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
http://www.nkvf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90231.html