Bundesanwaltschaft reicht Anklage ein wegen zwei Bankomatensprengungen im Kanton Schaffhausen

Bern, 02.09.2022 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 38-jährigen rumänischen Staatsangehörigen Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Sie wirft ihm zwei Bankomatensprengungen im Kanton Schaffhausen vor; begangen im Februar 2021 in Wilchingen und im April 2021 in Buchberg.

Die BA hat den rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien wegen folgender Tatbestände beim Bundesstrafgericht angeklagt: Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 des Strafgesetzbuches [StGB]), qualifizierter Diebstahl, teilweise Versuch dazu (Art. 139 StGB, teilweise in Verbindung mit Art. 22 StGB), qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) sowie Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch (Art. 94 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG]).

Gemäss Anklage hat der Beschuldigte beide Sprengungen jeweils mit einer Mittäterschaft begangen. Diese konnte trotz umfangreicher Ermittlungen bislang jedoch noch nicht identifiziert werden. Um das Vorverfahren gegen den rumänischen Staatsangehörigen trotzdem zeitnah abschliessen zu können, hat die BA das Verfahren gegen ihn vom Verfahren gegen die unbekannte Mittäterschaft abgetrennt.

Bankomatensprengung im Februar 2021 in Wilchingen
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Februar 2021 zusammen mit der bislang unbekannten Mittäterschaft einen Bankomaten in Wilchingen aufgesprengt und daraus Bargeld in der Höhe von CHF 37'380 und EUR 8'550 entwendet zu haben. Durch die Zerstörungskraft des eingesetzten Sprengstoffs ist am Bankomaten sowie am betreffenden mehrstöckigen Gebäude ein Sachschaden in der Höhe von ca. CHF 51'500 entstanden.

Bankomatensprengung im April 2021 in Buchberg
Die BA wirft dem Beschuldigten vor, zwei Monate später in Buchberg zusammen mit einer bislang ebenfalls nicht ermittelten Mittäterschaft einen weiteren Bankomaten gesprengt zu haben. Dabei gelang es der Täterschaft nicht, das sich im Bankomaten befindende Bargeld zu entwenden. Durch die verursachte Explosion entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. CHF 223'000 am Bankomaten, am betreffenden mehrstöckigen Wohn- und Geschäftsgebäude und an einem in der Nähe parkierten Fahrzeug.

Sowohl bei der Sprengung in Wilchingen als auch in Buchberg war die Wucht der Explosion immens.  Der Beschuldigte nahm durch das Zünden von Sprengstoff in beiden Fällen gemäss Anklage Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum zumindest billigend in Kauf und handelte zudem in verbrecherischer Absicht. Durch die hochexplosive Sprengladung hätten gemäss den Untersuchungen noch weitaus grössere Sachschäden eintreten können bzw. es hätten Menschen von herumgeschleuderten Gebäudeteilen oder herumfliegenden Glasscherben verletzt werden können.        

Verlauf des Verfahrens
Das betreffende Verfahren wurde durch die BA geführt, weil sie für Sprengstoff-Delikte im Sinne von Art. 224-226ter StGB zuständig ist. Im Verlauf der umgehend eingeleiteten Ermittlungen konnte der rumänische Staatsbürger identifiziert, international zur Haft ausgeschrieben und später in Ungarn verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert werden. Die BA dankt fedpol, der Schaffhauser Polizei, dem Bundesamt für Justiz BJ und den involvierten ausländischen Behörden für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit, welche insbesondere auch einen raschen Abschluss des Verfahrens ermöglichte.

Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Auslieferung in die Schweiz in Untersuchungshaft. Mit Einreichung der Anklageschrift hat die BA beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft für den Beschuldigten beantragt.

Mit der Anklageeinreichung ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig; dies gilt auch für die Haftsituation des Beschuldigten. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.     

 Strafverfahren der BA zu Bankomatensprengungen in der Schweiz

- Die BA ist bei Angriffen auf Bankomaten grundsätzlich immer dann zuständig, wenn Sprengstoff zur Anwendung kommt. Die Strafverfolgung in Bezug auf alle anderen Fälle – beispielsweise beim Einsatz von Gas oder Werkzeugen wie Brechstangen oder Kreissägen – fällt in die Zuständigkeit der Kantone. 

-
Seit ca. zwei bis drei Jahren stellt die BA anhand der Strafverfahren eine Zunahme von Fällen fest, bei welchen Bankomaten unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen worden sind

- Die BA führt in diesem Zusammenhang zurzeit mehrere Strafverfahren zu rund 40 Fällen.

- Die Täterschaft handelt oft über die Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Die Verfahrensführung gestaltet sich entsprechend zeit- und ressourcenaufwendig. Dies auch, weil viele Ermittlungen auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe erfolgen müssen

- Trotz dieser Herausforderungen kann die BA zusammen mit fedpol und ihren weiteren Partnern im In- und Ausland immer wieder Fahndungserfolge erzielen. Auch erfolgte Ende 2021 bereits die erste Verurteilung in einem Fall einer Bankomatensprengung (Nummer des betreffenden Gerichtsentscheides: SK.2021.45, abrufbar auf der Homepage des Bundesstrafgerichts. Das Urteil ist erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig.).


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft, info@ba.admin.ch, T +41 58 464 32 40


Herausgeber

Bundesanwaltschaft
http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90200.html