Bundesrat beschliesst die Modernisierung des Erhebungssystems der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Bern, 31.08.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 die Botschaft zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und zum Verpflichtungskredit für die Finanzierung eines neuen Systems für die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe verabschiedet. Die Vorlage sieht einerseits die technische Erneuerung und Modernisierung des Erhebungssystems vor, anderseits wird die Grundlage für die Zulassung von Dienstleistungsanbietern zur Erfassung der gefahrenen Kilometer geschaffen.

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird seit ihrer Einführung im Jahr 2001 mit einem Erfassungsgerät des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben, das ausschliesslich in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zugelassen ist. Das bisherige LSVA-Erhebungssystem erreicht im Jahr 2024 sein technisches Lebensende und muss erneuert werden. Dazu beantragt der Bundesrat einen über den Zeitraum von zehn Jahren veranschlagten Verpflichtungskredit von insgesamt 515 Millionen Franken. Den jährlichen Investitionen von etwas über 50 Millionen Franken stehen jährliche Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken gegenüber.

Auf europäischer Ebene sind mit dem europäischen Dienst zur elektronischen Erhebung von Strassenbenützungsgebühren (European Electronic Toll Service, EETS) harmonisierte einheitliche Standards eingeführt worden, welche die Erhebung der Maut in Europa, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, wesentlich vereinfachen und beschleunigen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um mittels einem Dienstleistungsanbieter und einem interoperablen Erfassungsgerät die Mautgebühren in ganz Europa erheben zu können. In der Schweiz wird seit dem Jahr 2020 ebenfalls ein mit dem EETS kompatibles Verfahren für die Erhebung der LSVA bei im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen angewendet. Nun soll dieses künftig auch für die Erhebung bei in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen eingeführt werden. Mit der vorgesehenen Angleichung an den EETS werden die hiesigen Transportunternehmen dank digitalisierter und automatisierter Prozesse administrativ entlastet. Zudem werden im internationalen Verkehr die unterschiedlichen Geräte zur Mauterhebung auf ein einziges reduziert. Dadurch verkürzen sich auch die Abfertigungs- und Wartezeiten an der Grenze.

Mit der Gesetzesanpassung wird das BAZG von der Entwicklung und Herausgabe eines eigenen Erfassungsgerätes entbunden. Wie auch in der EU soll diese Aufgabe von privaten Dienstleistungsanbietern übernommen werden. Der Staat soll nicht mehr die Mittel für die Erfassung der gefahrenen Kilometer vorgeben, sondern gegenüber den Anbietern die gesetzlichen Vorgaben für die Erfassung formulieren und deren Umsetzung kontrollieren.

Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung entspricht der E-Government-Strategie des Bundesrates, der Strategie «Digitale Schweiz» sowie der strategischen Stossrichtung des für die Erhebung der LSVA zuständigen BAZG zur Vereinfachung, Harmonisierung und Digitalisierung von Abgabeerhebungs- und Kontrollprozessen. Sie steigert somit die Effizienz der Grenzprozesse.

Der Bundesrat hat gleichzeitig den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen verzichtet der Bundesrat auf einen Miteinbezug der Achsanzahl zur Berechnung des massgebenden Gewichts. Die Parameter zur Berechnung der LSVA und somit die Abgabenhöhe ändern gegenüber heute nicht.


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