Zweiter Schweizer Beitrag: Bundesrat genehmigt die Umsetzungsabkommen zwischen der Schweiz und acht EU-Ländern

Bern, 31.08.2022 - Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags hat der Bundesrat am 31. August 2022 die bilateralen Umsetzungsabkommen im Bereich der Kohäsion zwischen der Schweiz und Bulgarien, Estland, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern genehmigt. Die Abkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeitsprogramme mit diesen Ländern in verschiedenen Bereichen, in denen die Schweiz mit ihrer Unterstützung einen Mehrwert schaffen kann. Mit der Genehmigung der Abkommen kann der zweite Schweizer Beitrag nun operationell umgesetzt werden.

Wie beim Erweiterungsbeitrag fliesst der zweite Schweizer Beitrag in konkrete Programme und Projekte in den Partnerländern, die von diesen mitfinanziert werden müssen. Die Partnerländer wählen die Programme und Projekte innerhalb von Themenfeldern aus, welche von der Schweiz vorgegeben wurden, und stimmen diese auf ihre nationalen Strategien ab.

Die Umsetzung der Programme und Projekte muss bis Ende 2029 erfolgen. Sie werden aus dem Rahmenkredit Kohäsion von insgesamt 1,102 Milliarden Franken finanziert, der am 30. September 2021 vom Parlament freigegeben wurde.

Thematische Schwerpunkte des zweiten Schweizer Beitrags
Um einen Mehrwert zu generieren, wird der Beitrag in thematischen Bereichen verpflichtet, in denen nachgewiesene Bedürfnisse bestehen und die Schweiz über Fachwissen und Erfahrung verfügt, welche sie im Rahmen von Partnerschaften einbringen kann.

Die DEZA unterstützt Programme in den Bereichen Forschung, Gesundheit, Berufsbildung, Integration, Sicherheit, der Einbindung von Minoritäten, dem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern und der Biodiversität. Die Schwerpunkte der SECO-Programme liegen im Umwelt- und Klimaschutzbereich (Wasser- und Abwasser; Abfallentsorgung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien), bei der Städteplanung, bei der Unterstützung von KMU und im Tourismus.

Positives Signal gegenüber der EU

Die Schweiz beteiligt sich – wie auch die EWR/EFTA--Staaten – am Abbau von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Dies dient der Stabilität des gesamten Kontinents. Die rasche Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags ist darüber hinaus wichtig für die Schweiz und ihr bilaterales Verhältnis zu den Partnerländern. Damit unterstreicht die Schweiz nicht nur ihren Willen, dass sie die Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags zielstrebig vorantreibt. Es ist auch ein wichtiges Signal mit Blick auf das Ziel, den bilateralen Weg mit der EU im gegenseitigen Interesse zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.

Am 4. Juni 2021 hatte der Bundesrat der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) das Mandat erteilt, die Verhandlungen zu den Zusammenarbeitsprogrammen mit den Partnerländern aufzunehmen. Nach der Freigabe der beiden Verpflichtungskredite durch das Parlament wurden die Gespräche im Herbst 2021 intensiviert und schrittweise formalisiert. Basierend auf der heutigen Genehmigung, werden die bilateralen Umsetzungsabkommen in einem nächsten Schritt mit den jeweiligen Partnerstaaten unterzeichnet.

Insgesamt werden 13 Länder vom Rahmenkredit Kohäsion profitieren. Fünf weitere Umsetzungsabkommen werden derzeit zwischen der Schweiz und Partnerländern verhandelt.


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