Bundesrat setzt Planungskorridor für Höchstspannungsleitung im Reusstal fest

Bern, 31.08.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 einer Änderung des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL Objektblatt 611) zugestimmt. Mit dieser Änderung legt er den Planungskorridor für den Ersatz der bestehenden 220 Kilovolt (kV) Übertragungsleitung zwischen Niederwil (AG) und Obfelden (ZH) durch eine 380 kV-Leitung fest. Diese soll als Freileitung und mit einer Erdverkabelung auf einem Teilabschnitt im Bereich des BLN-Objektes «Reusslandschaft» erstellt werden. Swissgrid, die Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes, kann nun das Bauprojekt ausarbeiten.

Die Stromversorgung in den Verbraucherzentren im Raum Aargau, Zürich und Innerschweiz soll verbessert und langfristig gesichert werden. Dazu plant Swissgrid eine Verstärkung der Übertragungsleitung zwischen Beznau (AG) und Mettlen (LU). Diese Leitung ist Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes, das der Bundesrat 2009 festgelegt hatte, sowie des «Strategischen Netzes 2025» von Swissgrid. Teil dieses Leitungsbauvorhabens ist auch der Ersatz des bestehenden 220-kV-Leitungsabschnitts zwischen Niederwil (AG) und Obfelden (ZH) durch eine 380-kV-Leitung. Ende August 2016 hatte der Bundesrat im Rahmen des Sachplanverfahrens Übertragungsleitungen (SÜL) das Planungsgebiet für diese Leitung bezeichnet. Jetzt hat er den Planungskorridor festgesetzt. Dieser Korridor legt den raumplanerischen Rahmen sowie die Übertragungstechnologie für die nun folgende Ausarbeitung des Bauprojekts fest.

Mehrere Varianten geprüft

Innerhalb des vom Bundesrat vorgegebenen Planungsgebietes hatte Swissgrid seit September 2016 mögliche Korridorvarianten erarbeitet. Eine vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzte Begleitgruppe mit Experten der verschiedenen betroffenen Fachbereiche des Bundes, der Kantone, der Umweltverbände und Swissgrid hat dann die vorgeschlagenen Planungskorridore mit insgesamt fünf verschiedenen Varianten der Übertragungstechnologie (Kabel, Freileitung) im Detail geprüft und nach den Kriterien des Bewertungsschemas Übertragungsleitungen (Raumplanung, Technik, Umwelt, Wirtschaftlichkeit) beurteilt (siehe Link).

Zu der von der Begleitgruppe favorisierten Variante wurde zwischen dem 2. Dezember 2019 und dem 15. Mai 2020 eine Anhörung der Kantone Aargau und Zürich sowie ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt (siehe Medienmitteilung vom 28.11.2019). Insgesamt gingen 77 Stellungnahmen von Kantonen, Gemeinden, Interessenorganisationen und Privaten ein. Insbesondere die vorgeschlagene Übertragungstechnologie stiess dabei auf Ablehnung.

Freileitung mit Teilverkabelung im BLN-Objekt «Reusslandschaft»

Der Bundesrat hält jedoch an der Variante Freileitung mit einer knapp 4 Kilometer langen Erdverkabelung auf einem Teilabschnitt bei der Querung des BLN-Objekts «Reusslandschaft» zwischen Besenbüren und Jonen (AG) fest. Diverse Anträge aus der Anhörung für Korrekturen am Planungskorridor wurden weitgehend berücksichtigt. Der Hauptforderung aus der Anhörung, die ganze Leitung zu verkabeln oder zumindest im Bereich der Siedlungsgebiete, kann aufgrund der gesamtheitlichen Interessenabwägung jedoch nicht entsprochen werden. Die Beurteilung nach den Kriterien des Bewertungsschemas Übertragungsleitungen zeigt, dass die vom Bundesrat nun festgesetzte Variante am wenigsten Nachteile bringt und sich aus Sicht von Raumplanung und Landschaftsschutz am besten eignet. Im Bereich der Wohngebiete ermöglicht der Korridor eine Leitungsführung mit ausreichend Abstand, so dass die Siedlungsgebiete durch den Rückbau der bestehenden Leitung deutlich entlastet und aufgewertet werden.

Eine Verkabelung der ganzen Leitung oder überall im Bereich der Siedlungsgebiete ist auch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Insbesondere fällt eine Verkabelung durch Waldgebiet aus Gründen des gesetzlichen Waldschutzes ausser Betracht: Die dafür nötigen Rodungen, die enormen Eingriffe in den Boden und die damit verbundenen Umweltbelastungen wären unverhältnismässig.

Eine Erdverkabelung nur im Bereich der Siedlungsgebiete Niederwil – Fischbach-Göslikon würde zwar die Anliegen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigen und der lokalen Naherholung dienen. Sie trägt aber dem gesetzlich vorgeschriebenen Schutz des BLN-Objektes «Reusslandschaft» nicht Rechnung. Eine Kombination von mehreren Frei- und Kabelleitungsabschnitten hintereinander musste aus technischen Gründen ebenfalls verworfen werden. Zudem würde eine solche Leitungsführung kaum Vorteile für den Umwelt- und Landschaftsschutz bringen, vor allem, weil dadurch zusätzliche Übergangsbauwerke mit grossem Raumbedarf und erheblichen landschaftlichen Auswirkungen notwendig wären.

Weitere Verfahrensschritte

Swissgrid kann nun das Bauprojekt ausarbeiten. Darin werden unter anderem die konkrete Leitungsführung und auch die Standorte der Übergangsbauwerke für den Kabelabschnitt festgelegt. Das Bauprojekt wird im Rahmen eines ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens geprüft. Die Leitung kann erst gebaut werden, wenn der Plangenehmigungsentschied (Baubewilligung) rechtskräftig ist.


 


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