Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes

Bern, 30.08.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes und zur Schaffung eines neuen Rahmengesetzes verabschiedet. Mit der Anpassung der Rechtsgrundlagen sollen der Vollzug der Aufgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) harmonisiert und mit einer umfassenden Digitalisierung die Effizienz der Grenzprozesse gesteigert werden.

Die letzte Totalrevision des bestehenden Zollgesetzes erfolgte am 18. März 2005. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des BAZG spürbar verändert: Der grenzüberschreitende Personen- und Warenverkehr hat stark zugenommen und die Kontrolle von diversen Bestimmungen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Staat haben an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt aufgrund des boomenden Online-Handels. Konsumentinnen und Konsumenten, Reisende sowie die Wirtschaft und die Politik erwarten effiziente Grenzprozesse und effektive Grenzkontrollen.

Der Bundesrat hat 2017 die Weichen gestellt für die Umsetzung des Transformations- und Digitalisierungsprogramms DaziT, mit welchem sämtliche Abgabenerhebungs- und Kontrollprozesse bis Ende 2026 vereinfacht, harmonisiert und digitalisiert werden. 2019 hat der Bundesrat auch die organisatorische Weiterentwicklung des BAZG gutgeheissen, in deren Zentrum das einheitliche Berufsbild der Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit steht. Die administrative Entlastung durch DaziT und ein neues Berufsbild ermöglichen es dem BAZG, flexibler auf Lageveränderungen zu reagieren. Die Umstände während der Covid-19–Pandemie und während des Kriegs in der Ukraine haben klar gezeigt, dass dies der strategisch richtige Weg ist. Die vorgesehene Anpassung der Rechtsgrundlagen ist erforderlich, um die Vorteile des Digitalisierungsprogramms vollumfänglich nutzen zu können.

Der Bundesrat unterbreitet nun dem Parlament den Entwurf des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-VG) sowie das neue Zollabgabengesetz (ZoG). Dabei handelt es sich um die Totalrevision des heutigen Zollgesetzes und dessen Reduktion auf einen reinen Abgabeerlass sowie gleichzeitig um das Schaffen eines Rahmengesetzes, das zusammenführt, was im Aufgabenbereich des BAZG harmonisiert werden soll. Die Abgabenhöhe sowie deren Berechnung sind von der Vorlage nicht betroffen und bleiben unverändert.

Positive Effekte für die Wirtschaft

Das neue Rahmengesetz schafft die Grundlagen für die Digitalisierung der Verfahren und Dienstleistungen des BAZG. Ziel ist es, alle vom BAZG geführten Abgabeverfahren zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Konkret sollen Formalitäten zeit- und ortsunabhängig elektronisch abgewickelt werden können. Etwa indem eine Warenanmeldung inklusive Begleitdokumenten und Bewilligungen vollständig digital und ohne Medienbrüche eingereicht werden kann. Zudem muss eine Warenanmeldung nicht mehr an eine bestimmte Zollstelle übermittelt werden, so dass der Ort des Grenzübertritts frei wählbar ist. Weil Anmeldungen inklusive Schwerverkehrsabgaben bereits im Vorfeld digital abgewickelt werden können, entfällt der administrative Halt an der Grenze und der Grenzübertritt wird weiter beschleunigt. Kontrollen finden weiterhin risikobasiert statt.

Insgesamt wird die Effizienz der Grenzprozesse gesteigert, wodurch die Wirtschaft administrativ und finanziell entlastet wird. Gleichzeitig können beim BAZG administrative Einsparungen erzielt werden.

Harmonisierung des Aufgabenvollzugs

Im neuen Rahmengesetz werden neben den Abgabeverfahren auch Teile des Vollzugs von nichtabgaberechtlichen Aufgaben vereinheitlicht und vereinfacht. Unter die nichtabgaberechtlichen Aufgaben des BAZG fallen beispielsweise Kontrollen von Kriegsmaterial, Waffen und Sprengmitteln, aber auch Warenkontrollen im Auftrag der jeweils zuständigen Behörden in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte, geistiges Eigentum, Kulturgüter oder Artenschutz. Diese Kontrollen erfolgen risikobasiert und mit Unterstützung durch technische Hilfsmittel, beispielsweise Lastwagenscanner. Mit dem Vollzug seiner Aufgaben leistet das BAZG einen Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit des Landes und zum Schutz der Bevölkerung.

Das neue Rahmengesetz fasst auch die Grundsätze der Kontrollen und Befugnisse sowie der Datenbearbeitung und der Strafverfolgung durch das BAZG zusammen. Bei der Datenbearbeitung geht es vor allem darum, aufgrund von Risikoanalysen gezielte Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln durchzuführen. Die Datenbearbeitungsbestimmungen wurden entsprechend den Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes überarbeitet.

Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die geplante Anpassung der rechtlichen Grundlagen dem BAZG die erforderliche Flexibilität beim Ressourceneinsatz ermöglicht, um auch unter den sich verändernden Rahmenbedingungen den gesetzlichen Auftrag weiterhin erfüllen zu können.


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