SIL-Prozess Flughafen Zürich: 19 Betriebsvarianten präsentiert

Bern, 08.12.2006 - Die fachlichen Grundlagen im Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich sind komplett. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat heute 19 technisch mögliche Varianten für den künftigen Betrieb des Flughafens präsentiert. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen: Varianten auf dem bestehenden Pistensystem, Varianten mit Pistenverlängerungen und solche mit einer in Parallellage gedrehten Piste. Die 19 Varianten gehen jetzt in die politische Diskussion.

Der SIL dient dazu, den raumplanerischen Rahmen für den Betrieb eines Flugplatzes in der Schweiz festzulegen. Mit dem SIL-Koordinationsprozess erfolgt die Abstimmung der Sachplanung des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt mit den Raumplanungen der betroffenen Kantone. Mit dieser Abstimmung erhalten die Bevölkerung und der Flughafen für die folgenden rund 25 Jahre Rechts- und Planungssicherheit. Ziel des Prozesses ist die Erarbeitung des so genannten Objektblattes, das wiederum eine wesentliche Grundlage für das eigentliche Betriebsreglement bildet. Genehmigungsbehörde für das Objektblatt ist der Bundesrat, für das Betriebsreglement das BAZL. Für den Koordinationsprozess des Flughafens Zürich arbeitet das federführende BAZL seit Ende 2004 mit dem Kanton Zürich und der Flughafen Zürich AG in einer Projektorganisation zusammen. 

In der ersten Phase des Prozesses geht es um die Erstellung der fachlichen Grundlagen. Am Koordinationsgespräch 1 im Oktober 2005 waren eine Nachfrageprognose für den Luftverkehr in der Schweiz bis ins Jahr 2030, Eckwerte für den künftigen Betrieb des Flughafens, Vorgaben für die Variantenbildung und die Kriterien für die Bewertung der Betriebsvarianten vorgestellt worden. Mit Blick auf eine nachhaltige Flughafenentwicklung lautete eine der zentralen Vorgaben, sowohl Varianten zu erarbeiten, welche die prognostizierte Nachfrage abdecken können, als auch solche, welche dazu nicht in der Lage sind und auf dem bestehenden Pistensystem basieren. Gestützt auf diese Unterlagen haben die Fachleute des Flughafens und des Kantons Zürichs in Begleitung des BAZL die Betriebsvarianten entwickelt. Das BAZL hat den Bewertungsprozess der Varianten geleitet.  

Wie die Varianten gebildet wurden 

Aufgrund der Vorgabe, alle technisch möglichen Betriebsformen am Flughafen Zürich zu evaluieren, entstanden am Anfang rund 160 technisch denkbare Betriebselemente. Bei einem Element handelt es sich um einen Anflug mit Anflugroute und Landung oder einen Start mit Abflugroute. Etwa 80 dieser Elemente verblieben nach der technischen Prüfung und einer ersten Einschätzung der Sicherheit übrig. Daraus erstellten die Experten rund 100 Flugbetriebskonzepte. Unter einem Konzept ist der Betrieb des Flughafens zu einer bestimmten Tageszeit oder Wettersituation zu verstehen. Auch die Konzepte wurden einer technischen Prüfung und einer Sicherheitseinschätzung unterzogen. Dabei zeigte sich, dass zirka 50 Konzepte als Basis für die eigentliche Variantenbildung weiterverwendbar waren. Aus dieser Auswahl von 50 Konzepten formten die Fachleute schliesslich 19 Varianten, die den Betrieb des Flughafens über das ganze Jahr hinweg und bei jedem Wetter beinhalten. 

Von den 19 Varianten basieren deren sieben auf dem heutigen Pistensystem, sechs bedingen eine Verlängerung der Westpiste 28 sowie der Piste 32 nach Norden, und weitere sechs gehen von einer Drehung der heutigen Piste 14/32 aus, sodass sie parallel zur bestehenden Piste 16/34 zu liegen käme. Zehn dieser Varianten halten die Restriktionen der deutschen Verordnung ein, während die anderen davon ausgehen, dass der deutsche Luftraum flexibler genutzt werden kann als dies heute wegen der Sperrzeiten möglich ist. Dafür ist allerdings eine neue Vereinbarung mit Deutschland erforderlich. 

Ergebnisse der technischen Bewertung 

Die Bewertung der 19 Betriebsvarianten erfolgte anhand der am Koordinationsgespräch 1 abgestimmten Kriterien. Es handelt sich um gesamthaft 16 Kriterien aus den drei Bereichen der Nachhaltigkeit: Wirtschaft (z.B. Kapazität des Flughafens), Umwelt (z.B. Lärmbelastung) und Gesellschaft (z.B. Raumplanung).  

In der technischen Bewertung ergaben sich gesamthaft Vorteile für die Varianten mit Pistenverlängerungen, dies vor allem in Bezug auf die Lärmbelastung. Diese Varianten können die prognostizierte Nachfrage nach Flugbewegungen mittel- bis langfristig nicht abdecken. Betriebsvarianten auf dem Parallelpistensystem haben klare Vorteile bei der Leistungsfähigkeit. Diesen Vorteilen stehen Nachteile bei der Umweltbelastung (Schadstoffausstoss, teilweise auch Lärm) gegenüber. Im Gegensatz dazu weisen die Betriebsvarianten auf dem bestehenden Pistensystem eine geringere Kapazität auf. Bei den Lärmauswirkungen zeigen sie eine relativ grosse Streuung. In allen drei Pistenzuständen erzielt die Nordausrichtung ergänzt durch Ostkonzepte das beste Verhältnis von Lärmbelastung zu Kapazität.   

Sämtliche Betriebselemente wie auch -konzepte und Varianten wurden einer ersten Sicherheitseinschätzung unterzogen. Mit diesem Vorgehen liess sich ausschliessen, dass Betriebsformen in die weitere Evaluation kommen, die aus Sicherheitsgründen nicht zu verantworten wären. Die im weiteren Verlauf des SIL-Prozesses schliesslich gewählte künftige Betriebsvariante wird zu einem späteren Zeitpunkt einer ausgedehnten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen sein. 

Aufgrund der Sicherheitseinschätzungen als nicht machbar erwiesen sich folgende Betriebselemente: Landungen von Westen auf die Piste 10, Landungen von Südosten auf die bestehende Piste 32, Errichtung einer Parallelpiste in Ost-West-Richtung sowie koordinierte Landungen von Norden auf die Pisten 14 und 16. Ebenfalls nicht direkt in die Bewertung übernehmen liessen sich die von verschiedenen Organisationen und Gemeinwesen in den SIL-Prozess eingegebenen Vorschläge. Ihnen fehlte die Charakteristik einer vollständigen Betriebsvariante, was für einen direkten Vergleich notwendig gewesen wäre. Gewisse Anliegen der externen Vorschläge finden sich jedoch – soweit sie technisch umsetzbar sind – in einzelnen Betriebsvarianten wieder. 

Politischer Prozess läuft an 

Mit der Präsentation der 19 Betriebsvarianten ist die technische Arbeit vorläufig abgeschlossen. Als nächstes steht die politische Diskussion der Varianten an. Als Forum für diese Debatte steht im SIL-Prozess für den Flughafen Zürich das Koordinationsgespräch 2 zur Verfügung. Daran teilnehmen werden neben Bundesstellen, dem Kanton Zürich und dem Flughafen die raumplanerisch betroffenen Nachbarkantone Schaffhausen und Aargau. Die anderen Nachbarkantone – Thurgau, St. Gallen, Zug und Schwyz – können ebenfalls Stellungnahmen abgeben. Um den Kantonen ausreichend Zeit zu geben, die umfangreichen technischen Unterlagen zu studieren und sich vorzubereiten, findet das Koordinationsgespräch 2 im nächsten Frühling statt.  

Im Anschluss an das Koordinationsgespräch sind allfällige technische Optimierungen der Varianten vorgesehen. Die optimierten Varianten werden Thema des Koordinationsgesprächs 3 sein. In der zweiten Jahreshälfte 2007 soll der Schlussbericht zum Koordinationsprozess vorliegen, der festhält, wo unter den Beteiligten in Bezug auf die Varianten Übereinstimmung besteht und wo noch Differenzen vorhanden sind. Gestützt darauf erstellt das BAZL einen Entwurf des SIL-Objektblattes, der im Rahmen des anschliessenden ordentlichen Verfahrens in eine Konsultation bei den Kantonen und Gemeinden sowie in eine öffentliche Anhörung gehen wird. 

In der politischen Diskussion wird es darum gehen, die unterschiedlichen Varianten unter Einbezug der Überlegungen zur Nachhaltigkeit gegeneinander abzuwägen. Insbesondere ist zu klären, welchen Entwicklungshorizont der Flughafen Zürich erhalten und wie der künftige Betrieb (Starts und Landungen) organisiert werden soll. 

Der Zürcher Regierungsrat hat sich bereits dafür ausgesprochen, die Auswahl der Betriebsvarianten auf das bestehende Pistensystem zu konzentrieren. Die Haltung der Zürcher Regierung wird ebenso in das Koordinationsgespräch 2 einfliessen wie die Positionen der anderen Beteiligten. Der Bund will dieser Diskussion nicht vorgreifen und erst im Nachgang zum Koordinationsgespräch 2 eine Wertung der Varianten vornehmen. Grundlage dafür bilden die Grundsätze im luftfahrtpolitischen Bericht. 

Grundlage für Gespräche mit Deutschland 

Die im SIL-Prozess zur Diskussion stehenden Betriebsvarianten sind auch die Grundlage für die weiteren Gespräche mit Deutschland über eine Neuregelung der Benutzung des süddeutschen Luftraums. Bei den Gesprächen auf technischer Ebene wird es darum gehen, eine bessere Lösung sowohl für die Bevölkerung auf beiden Seiten der Grenze als auch den Flughafen Zürich zu finden. Für eine neue Vereinbarung mit Deutschland braucht es alternative Denkansätze. Mit den im SIL-Prozess vorgelegten Varianten bestehen die technischen Grundlagen, um solche neuen Ansätze zu entwickeln. Sofern es gelingt, entsprechende Lösungsansätze zu finden, wird es an den politischen Instanzen liegen, über eine Umsetzung zu entscheiden. In diesen Prozess wird auch die Haltung der Zürcher Regierung einfliessen.

Hinweis: Die detaillierten Unterlagen und die Dokumente aus dem Koordinationsgespräch 1 sind im Internet via folgende Adresse abrufbar:
www.sil-zuerich.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-9006.html