WEKO hebt vorsorgliche Massnahmen auf

Bern, 25.08.2022 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hebt in der Untersuchung zu den Bankomaten-Systemen die vorsorglichen Massnahmen gegen Mastercard auf.

Anfang 2021 eröffnete die WEKO eine Untersuchung gegen Mastercard wegen einer möglichen Behinderung des National Cash Scheme (NCS) von SIX und erliess gleichzeitig vorsorgliche Massnahmen. Aufgrund einer Beschwerde von Mastercard waren die vorsorglichen Massnahmen bisher nicht rechtskräftig. Zwischenzeitlich haben sich die Umstände verändert, weshalb die WEKO ihre vorsorglichen Massnahmen aufhebt.

Die WEKO schuf mit den vorsorglichen Massnahmen für Banken die Möglichkeit, bereits während der laufenden Untersuchung Mastercard-Debitkarten herauszugeben, welche rein technisch in der Lage gewesen wären, NCS-Transaktionen zu verarbeiten. Zu diesem Zweck hätte das NCS-System neben dem Mastercard-System auf den Karten aufgebracht werden dürfen (sogenanntes «Co-Badging»), das NCS-System hätte aber noch nicht aktiv genutzt werden können. Es hat sich nun gezeigt, dass die Karten herausgebenden Banken diese Möglichkeit nicht nutzen. SIX hat daher den Markteintritt von NCS bis zum Abschluss der Untersuchung verschoben. Damit entfällt die Grundlage für eine vorsorgliche Regelung.

Die Untersuchung wird unabhängig von der Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen ergebnisoffen fortgeführt.


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