WEKO: Relative Marktmacht im Gesundheitswesen

Bern, 16.08.2022 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine neue Untersuchung eröffnet. Ein bestimmtes Pharmaunternehmen verweigert einer schweizerischen Pharmagrosshändlerin mutmasslich den Bezug von Produkten zu den günstigeren Konditionen im Ausland. Falls bei diesem Pharmaunternehmen eine relative Marktmacht festgestellt werden kann, könnte die Verweigerung gegen das Kartellgesetz verstossen.

Pharmagrossistinnen kaufen bei in- und ausländischen Unternehmen Pharma- und Gesundheitsprodukte ein und vertreiben diese in der Schweiz. Der WEKO liegen Anhaltspunkte vor, dass ein international tätiges Pharmaunternehmen eine schweizerische Grossistin darin behindert, verschiedene in der Schweiz und im Ausland angebotene Waren im Ausland zu ausländischen Konditionen zu beziehen. Die WEKO untersucht gegenwärtig, ob das Pharmaunternehmen gegenüber der schweizerischen Grossistin relativ marktmächtig ist und seine Position missbraucht. Betroffen sind Produkte wie Trink- und Sondennahrung.  

Seit Jahresbeginn wendet die WEKO die neuen Vorschriften zur relativen Marktmacht an (www.weko.admin.ch → Anzeigen → Relative Marktmacht). Relativ marktmächtig ist ein Unternehmen dann, wenn andere Unternehmen beim Angebot oder bei der Nachfrage einer Ware oder einer Leistung in einer Weise abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen. Diese neuen Bestimmungen des Kartellgesetzes dienen namentlich der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz und gehen auf die Fair-Preis-Initiative zurück.


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