Atomwaffensperrvertrag: Bundespräsident Cassis reist zur Überprüfungskonferenz nach New York

Bern, 29.07.2022 - Vom 1. – 26. August 2022 treffen sich in New York die 191 Vertragsstaaten zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags. Bundespräsident Ignazio Cassis wird am 2. August 2022 an der Konferenz teilnehmen. Der Atomwaffensperrvertrag ist die Grundlage für die nukleare Abrüstung weltweit. Die Abrüstung der Atomwaffenarsenale ist derzeit schwierig und ins Stocken geraten. An der Konferenz in New York setzt sich die Schweiz für konkrete Ergebnisse ein, damit die nukleare Abrüstung entschlossen angegangen werden kann.

Der Atomwaffensperrvertrag ist der zentrale Pfeiler der internationalen Sicherheitsarchitektur. Alle fünf Jahre überprüfen die 191 Vertragsstaaten die Umsetzung und Einhaltung des Atomwaffensperrvertrags (Non-Proliferation Treaty, NPT). Die Ausgangslage für die Konferenz ist durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine erschwert worden. Gleichzeitig hat die Konferenz das Potenzial auf diese Ereignisse zu reagieren und Massnahmen zu verabschieden.

Die Schweiz will einen konkreten Beitrag zur internationalen Sicherheit leisten und setzt sich für eine Welt ohne Nuklearwaffen ein. Zur Erreichung dieses Ziels müssen alle Staaten zusammenarbeiten. Die Schweiz will dabei eine brückenbildende Funktion einnehmen, einen konstruktiven Dialog fördern, klare Regeln entwickeln und zu innovativen Instrumenten für die Abrüstung beitragen.

Atomwaffensperrvertrag: Grundlage für die nukleare Abrüstung

Hintergrund für den Abschluss des NPT im Jahr 1968 war das Wettrüsten zwischen den Supermächten nach dem Zweiten Weltkrieg. Konkreter Auslöser war die atomare Beinahe-Eskalation während der Kuba-Krise im Oktober 1962. Der Vertrag ist bis heute die Grundlage für das weltweite nukleare Abrüsten. Er baut auf drei Pfeilern, die den Prioritäten der Schweizer Aussenpolitik entsprechen:

1.     Der NPT verbietet den fünf offiziellen Atommächten USA, Russland, China, Grossbritannien und Frankreich die Weitergabe von Nuklearwaffen. Den weiteren Vertragsstaaten verbietet er deren Entwicklung, Produktion und Erwerb.

2.     Die bestehenden Kernwaffenarsenale sollen abgerüstet werden.

3.     Allen Vertragsstaaten steht das Recht auf friedliche Nutzung von Atomenergie zu.

 Die Schweizer Delegation wird sich an der Konferenz in New York für handfeste Ergebnisse in allen drei Bereichen des Vertrags einsetzen. Die Schweiz misst der nuklearen Abrüstung und der Unterbindung der Verbreitung von Kernwaffen eine zentrale Rolle bei, denn Frieden und Sicherheit sind Prioritäten ihrer Aussenpolitischen Strategie 2020-2023.

Zurück auf den Pfad der Abrüstung

Die Abrüstung der Atomwaffenarsenale ist derzeit schwierig und ins Stocken geraten. Ein Ziel der Reise von Bundespräsident Cassis ist es, die Atommächte zu entschlosseneren Abrüstungsschritten aufzurufen. Denn die nuklearen Risiken bleiben bestehen, bis die letzte Atomrakete abgerüstet ist. Dies ist ein langer Weg. Die Schweiz engagiert sich für neuen Elan bei der Umsetzung bestehender Abkommen und für das Aushandeln neuer Abkommen.

Nach wie vor befinden sich 13'000 Nuklearwaffen im Arsenal der offiziellen Atommächte USA, Russland, Frankreich, China und Grossbritannien. All diese Staaten haben den NPT unterzeichnet. Die Schweiz setzt sich an der Konferenz in New York für ein Umdenken ein: weg von der nuklearen Aufrüstung und der Zurschaustellung von Atomwaffenarsenalen – zurück auf den Pfad der Rüstungskontrolle und Abrüstung.

Vermindern nuklearer Risiken

Eine aussenpolitische Priorität der Schweiz ist das Vermindern von Risiken durch Nuklearwaffen. Deshalb wird die Schweiz an der Konferenz ein konkretes Massnahmenpaket präsentieren, das mit der sogenannten «Stockholmer Initiative» koordiniert ist. Die Initiative wurde 2019 von 16 Staaten, darunter der Schweiz, ins Leben gerufen. Sie fordert entschiedene Teilschritte für die nukleare Abrüstung, um so den NPT als zentrales Instrument für die Abrüstung und Nichtverbreitung zu stärken.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89832.html