Die NKVF veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht 2021

Bern, 07.07.2022 - In ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre wichtigsten Erkenntnisse aus den Besuchen im Jahr 2021 in Einrichtungen des Freiheitsentzuges vor. Der Fokus lag im vergangenen Jahr zum einen auf den bisherigen Themenschwerpunkten im Bereich des Justizvollzuges, der Psychiatrie, der Bundesasylzentren und der zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. Die Kommission überprüfte auch Polizeiposten in fünf Kantonen.

Im letzten Jahr überprüfte die Kommission im Rahmen von 30 Besuchen Einrichtungen, in denen sich Personen im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen. Sie formulierte Empfehlungen an die zuständigen Behörden, die dazu Stellung nahmen.

Die Kommission setzte bei ihren Besuchen unter anderem auf einen neuen thematischen Schwerpunkt: Besuche in kantonalen und teils auch regionalen Polizeiposten. Sie führte in diesem Bereich Besuche in den Kantonen Aargau, Graubünden, Luzern, Tessin und Wallis durch und überprüfte neben den materiellen Haftbedingungen auch den Umgang mit vulnerablen Personen sowie Beschwerdemöglichkeiten. Ferner setzte die NKVF die Überprüfung der Qualität und des Zuganges zur Gesundheitsversorgung in Justizvollzugseinrichtungen fort.

Im Bereich der Migration setzte die NKVF ihre Arbeit fort. Schwerpunkte bildeten weiterhin Besuche in Bundesasylzentren sowie die Beobachtung der im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzuges durchgeführten zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. Bei den sieben Besuchen in Bundesasylzentren legte die Kommission den Fokus auf die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sowie auf die Umsetzung der von ihr bereits abgegebenen Empfehlungen zur Gewaltprävention und Identifikation von vulnerablen Personen, z.B.. Im Jahre 2021 begleitete und beobachtete die Kommission 44 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 sowie 59 Zuführungen von Rückzuführenden an den Flughafen aus 16 Kantonen. Weiter beobachte sie bis zum Flughafen 13 polizeilich begleitete Rückführungen der Vollzugstufen 2 und 3.

Zudem übernahm die Kommission im vergangenen Jahr erstmals einen besonderen Überprüfungsauftrag. Im Auftrag des Regierungsrates des Kantons Bern überprüfte sie die Situation von abgewiesenen Asylsuchenden in den Rückkehrzentren des Kantons. Sie besuchte in diesem Zusammenhang die drei permanenten Rückkehrzentren des Kantons und fasste ihre Erkenntnisse und Empfehlungen in einem Bericht zusammen, den sie der Sicherheitsdirektion des Kantons Berns zur Stellungnahme vorlegte. Die Kommission kritisierte insbesondere die Situation von Kindern und Jugendlichen, die der UNO-Kinderrechtskonvention widerspricht.


Adresse für Rückfragen

Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
+41 58 465 16 20



Herausgeber

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
http://www.nkvf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89655.html