Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken eröffnet

Bern, 04.07.2022 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 4. Juli 2022 die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Mit dieser Vorlage sollen die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel III Standards in Schweizer Recht überführt werden. Damit ist gewährleistet, dass der Schweizer Bankenplatz im internationalen Wettbewerb weiterhin über gute Bedingungen verfügt. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. Oktober 2022. Vorbehalten bleibt eine Verlängerung der Vernehmlassungsfrist, falls kurz vor deren Ablauf wichtige Jurisdiktionen ihre Regulierungsentwürfe veröffentlichen sollten.

Mit der vorgeschlagenen Anpassung der ERV sollen, im Einklang mit den finalen Basel III Standards, risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere. Diese stärkere Differenzierung nach Risiken kann Banken unterschiedlich betreffen: Im Durchschnitt werden sich die Eigenmittelanforderungen für den Bankensektor – mit Ausnahme der Grossbanken – nicht wesentlich ändern. Andererseits wird das Zusammenspiel von standardisierten und internen Messverfahren so angepasst, dass eine transparente und international vergleichbare Berechnung der Kapitalanforderungen resultiert. Für Banken, die gewisse Anforderungen mittels interner Modellen berechnen, wird dabei der Spielraum im Vergleich zu den Standardverfahren der übrigen Banken begrenzt.

Schliesslich sollen gewisse Regulierungen, die bislang auf Stufe von Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geregelt waren, in der ERV verankert und gewisse Artikel der ERV den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.


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