Schweiz und Frankreich verlängern Vereinbarung für Telearbeit

Bern, 29.06.2022 - In einer gemeinsamen Erklärung haben die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs vereinbart, die Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 bis zum 31. Oktober 2022 zu verlängern. Die Vereinbarung regelt, wie das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit während der Pandemie bei Tätigkeit im Homeoffice besteuert wird. Darüber hinaus werden die beiden Länder an einer langfristigen Lösung arbeiten, um die Telearbeit aus steuerlicher Sicht zu erleichtern.

Am 13. Mai 2020 unterzeichnete die Schweiz eine Verständigungsvereinbarung mit Frankreich, um sicherzustellen, dass die Covid-Schutzmassnahmen, einschliesslich der Arbeit im Homeoffice, die steuerlichen Folgen nicht veränderten. Diese Vereinbarung war auf den 30. Juni 2022 befristet. Die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs haben sich nun in einer gemeinsamen Erklärung auf eine Verlängerung der Vereinbarung bis zum 31. Oktober 2022 geeinigt.

Darüber hinaus haben die Schweiz und Frankreich vereinbart, auf eine nachhaltige Regelung hinzuarbeiten, welche den Interessen beider Staaten sowie der betroffenen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden Rechnung trägt. Die Schweiz und Frankreich beabsichtigen, bis Ende Oktober 2022 eine Vereinbarung auf technischer Ebene über die langfristige Lösung abzuschliessen.


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