Rechtliche Grundlage für Pilotversuche im Personalbereich der Bundesverwaltung geschaffen

Bern, 29.06.2022 - Die Bundesverwaltung kann neu bei befristeten Pilotversuchen von Bestimmungen des Personalrechts abweichen. Mit dieser zusätzlichen Flexibilität soll die digitale Transformation der Bundesverwaltung unterstützt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 mit einer Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) die nötige rechtliche Grundlage geschaffen.

Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeitswelt stark verändern. Um für die künftigen Herausforderungen gerüstet zu sein, braucht es auch im Personalbereich der Bundesverwaltung mehr Flexibilität.  In Umsetzung des «Zielbildes zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung» des Bundesrats hat die Arbeitgeberin Bundesverwaltung bereits auf den 1. Juli 2021 die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung flexibler gestaltet. Auf diesen ersten Schritt folgt nun ein weiterer.

Die Bundeskanzlei und die Departemente können neu ab dem 1. August 2022 dem Eidgenössischen Personalamt EPA Konzepte für Pilotversuche einreichen. Im Rahmen von Pilotversuchen, die in der Regel auf ein Jahr befristet sind, können sie von Bestimmungen der Bundespersonalverordnung (BPV) abweichen (z.B. andere Modalitäten bei der Personalbeurteilung im Zusammenhang mit agilen Arbeitsformen). Von den Bestimmungen in den individuellen Arbeitsverträgen (z. B. Arbeitsort, Beschäftigungsgrad) darf aber nur mit dem Einverständnis der betroffenen Mitarbeitenden abgewichen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 mit der Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen. Gleichzeitig hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) angepasst. Die neuen Bestimmungen treten auf den 1. August 2022 in Kraft. Über die Durchführung von Pilotversuchen entscheidet das EFD. Die Departemente und die Bundeskanzlei werden vor einem Entscheid konsultiert und die Personalverbände informiert.

Um Veränderungen bei einer grossen Arbeitgeberin wie der Bundesverwaltung umzusetzen, sind Pilotversuche ein sinnvolles und wirkungsvolles Instrument. Sie erlauben es, in überschaubarem Rahmen und mit geringem Risiko Ideen und neue Prozesse zu testen. So kann herausgefunden werden, ob es sich lohnt, diese umzusetzen und flächendeckend einzuführen. Die geschaffene rechtliche Grundlage für Pilotversuche im Personalbereich unterstützt und beschleunigt den Erneuerungs- und Veränderungsprozess in der Bundesverwaltung.


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