125-Jahr-Jubiläum des Zionistenkongresses am 29. August 2022 in Basel: Assistenzdienst der Armee und eingeschränkte Luftraumnutzung

Bern, 29.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung anlässlich der Feierlichkeiten zum 125-jährigen Jubiläum des ersten Zionistenkongresses am 29. August 2022 in Basel genehmigt. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicherstellen. Zudem wird die Armee im Rahmen eines Assistenzdienstes mit maximal 700 Armeeangehörigen die zivilen Behörden bei der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen unterstützen.

Am 29. August 2022 finden in Basel die Feierlichkeiten zum 125-jährigen Jubiläum des ersten Zionistenkongresses statt. Zu der Veranstaltung werden rund 1200 Gäste erwartet, darunter auch hochrangige Vertreterinnen und Vertreter. Vor diesem Hintergrund hat der Kanton Basel-Stadt den Bund um eine Beteiligung ersucht, unter anderem auch um subsidiäre Unterstützung durch die Armee.

Zur Gewährleistung der Sicherheit rund um den Anlass hat der Bundesrat, zusätzlich zur am 22. Juni 2022 beschlossenen Beteiligung des Bundes an den Sicherheitskosten, eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung genehmigt. Diese wird sich auf die Zone über dem Stadtcasino Basel beschränken und nach Bedarf am 28. und 29. August 2022 gelten. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Basel-Mulhouse sollte davon nicht betroffen sein. Die Massnahme ist zur Wahrung der Sicherheit der Veranstaltung notwendig, zumal die Schweiz verpflichtet ist, den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen sicherzustellen. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung gewährleisten.

Armeeeinsatz

Parallel dazu hat der Bundesrat den subsidiären Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 700 Armeeangehörigen im Rahmen eines Assistenzdienstes zugunsten der kantonalen Behörden von Basel-Stadt genehmigt. Die Armee wird namentlich Aufgaben in den Bereichen Überwachung von Standorten, Erkundung und Lufttransport übernehmen. Zudem wird sie der Basler Kantonspolizei Material zur Verfügung stellen. Diese Massnahmen ergänzen das Sicherheitsdispositiv der kantonalen Behörden. Sie führen zu keinen zusätzlichen Ausgaben für den Bund. Die Finanzierung erfolgt über das ordentliche Budget der Armee.


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