PUBLICA: Bundesrat genehmigt Änderungen in den Vorsorgereglementen der ETH

Bern, 29.06.2022 - An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat diverse Änderungen in den Vorsorgereglementen der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) genehmigt. Sie betreffen unter anderem die Beitragssätze, die Verzinsung oder den Nachvollzug der Ehe für alle.

Bei der Pensionskasse PUBLICA sind neben der Bundesverwaltung auch die dezentralen Verwaltungseinheiten als Arbeitgeber angeschlossen. Sie bilden jeweils ein eigenes Vorsorgewerk. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 Änderungen in den Vorsorgereglementen der ETH genehmigt.

Ab 1. Juli 2022 gelten für die versicherten Personen ab 66 Jahren reduzierte Sparbeitragssätze. Damit soll die Weiterbeschäftigung von Personen nach dem vollendeten 65. Altersjahr für den Arbeitgeber noch attraktiver werden. Zudem wurden die Leistungen infolge von Berufsinvalidität, die in der Personalverordnung des ETH-Bereichs bereits aufgehoben wurden, auch in den Vorsorgereglementen gestrichen. Bislang erfolgte der Verzinsungsentscheid für die Altersguthaben im Voraus. Zukünftig wird die Verzinsung für das laufende Jahr jeweils am Jahresende festgelegt. Der neue Modus ermöglicht dem paritätischen Organ des Vorsorgewerks ETH, die finanziellen und strukturellen Entwicklungen während des Jahres bei der Verzinsung angemessen zu berücksichtigen. Schliesslich wurde die Einführung der Ehe für alle in den Vorsorgereglementen nachvollzogen.


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