Bundesrat legt nächste Schritte zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur fest

Bern, 29.06.2022 - Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos und anderen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb sinken die Einnahmen aus den Mineralölsteuern. Sie werden auf Dauer nicht mehr ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken. Deshalb plant der Bundesrat, eine Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb einzuführen. An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Eckwerte für den Ersatz der Mineralölsteuern festgelegt.

Die Strasseninfrastruktur wird heute zu einem Teil durch die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag finanziert. Um das Klimaziel, bis 2050 keine Treibhausgase mehr auszustossen, zu erreichen, wird der Fahrzeugbestand in Zukunft überwiegend aus Elektrofahrzeugen bestehen müssen. Dadurch sinken die Einnahmen zunehmend und es fehlen Gelder für den Unterhalt und den Ausbau der Infrastruktur. Aus diesem Grund hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2023 ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die Einführung einer Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge, auszuarbeiten.

Die Eckpunkte

Die Ersatzabgabe wird sich aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugkategorie zusammensetzen. Somit entspricht der Charakter dieser Abgabe jenem des derzeitigen Systems für Benzin- und Dieselfahrzeuge. Letzteres bleibt jedoch durch die Einführung der Abgabe unberührt, d. h. Benzin- und Dieselfahrzeuge sind von der Ersatzabgabe nicht betroffen und werden nicht zusätzlich belastet. Der Bundesrat lässt noch offen, wie die Abgabe erhoben werden soll. Möglich sind Lösungen ähnlich zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), aber auch Alternativen ohne geografische Lokalisierung werden geprüft.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Ersatzabgabe bis 2030 in Kraft treten wird. Die daraus generierten Einnahmen werden analog zu den Einnahmen aus den Mineralölsteuern verteilt. Mit der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag werden insbesondere die Strasseninfrastruktur und Agglomerationsverkehrsprojekte finanziert. Ausserdem fliessen rund 40 Prozent der Mineralölsteuer in die allgemeine Bundeskasse (siehe Grafik «Finanzflüsse des NAF und der SFSV» im Anhang).

Die Einführung der Ersatzabgabe bedingt eine Verfassungsänderung.


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