Entsorgung von Haushaltsgeräten wird neu schon beim Kauf bezahlt

Bern, 18.12.2002 - Ab dem 1. Januar 2003 können in der Schweiz auch ausgediente Haushaltsgeräte wie beispielsweise Kühlschränke, Mixer, Bügeleisen, Kaffeemaschinen oder Rasierapparate gratis im Einkaufszentrum oder Fachgeschäft zurückgegeben werden. Finanziert wird die Entsorgung dieser Geräte durch eine vorgezogene Gebühr. Diese wird ab Jahresbeginn auf allen neu verkauften Haushaltsgeräten erhoben.

Die Bundes-Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) verpflichtet die Konsumentinnen und Konsumenten, Geräte der Unterhaltungselektronik sowie Büro- Informations-, Kommunikations- und Haushaltgeräte zurückzugeben. Seit 1994 werden beispielsweise Computer und seit 2001 Geräte der Unterhaltungselektronik vom Fachhandel und bestimmten Sammelstellen gratis zurückgenommen. Dafür verantwortlich ist der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO), der das System der vorgezogenen Entsorgungsgebühr eingeführt hatte. Zuständig für die Haushaltgeräte ist die Stiftung Entsorgung Schweiz , (S.EN.S) welche die vorgezogenen Entsorgungsgebühren erhebt. Beide Organisationen garantieren das umweltgerechte Recycling der Geräte.

Partner von S.EN.S sind Coop, Conforama, Migros, Fust, Jumbo, Carrefour, Manor und Interdiscount sowie die Hersteller und Lieferanten des Fachverbandes für Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe (FEA). Sie alle haben sich vertraglich verpflichtet, Haushaltsgeräte – auch jene, die vor dem 1. Januar 2003 gekauft wurden – gratis zurückzunehmen. Zudem können die Geräte an bestimmten Sammelstellen abgegeben werden.

Die Entsorgung aller in der VREG erwähnten Gerätekategorien wird nun mit einer vorgezogenen Gebühr finanziert. Vorläufig kostenpflichtig bleibt auch nach dem 1. Januar die Rückgabe von Bau-, Garten- und Hobbygeräten. Diese sind in der VREG nicht erfasst.


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