Coronavirus: Zweiter Zwischenbericht präzisiert Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten

Bern, 29.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 einen zweiten Zwischenbericht zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kosten im Gesundheitswesen verabschiedet. Es handelt sich um eine Aktualisierung des ersten Zwischenberichts, der im Juni 2021 veröffentlicht wurde, und berücksichtigt die Kosten, die während der Pandemie von Bund, Kantonen, Krankenversicherern und Versicherten getragen wurden. Da die Daten für eine umfassende Auswertung noch nicht ausreichen, ist der Schlussbericht für Mitte 2023 vorgesehen.

Im Juni 2021 hatte der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der eine qualitative Auslegeordnung sowie erste quantitative Schätzungen der pandemiebedingten Gesundheitskosten beinhaltete. Es handelte sich um eine Analyse der finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Kostenträger im Gesundheitssektor, d. h. Bund, Kantone, Versicherer und Versicherte.

Auch der zweite Bericht, den der Bundesrat nun verabschiedet hat, berücksichtigt nur die Kosten für die medizinische Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie. Der Bericht zeigt, dass noch nicht alle Informationen für eine quantitative Auswertung der Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten zur Verfügung stehen.

Starker Anstieg der Testkosten für den Bund

Bei dem Kosten zulasten des Bundes geht aus dem Bericht hervor, dass die Ausgaben für die SARS-CoV-2-Tests zwischen 2020 und 2021 stark gestiegen sind, von 420 Millionen Franken auf 2,3 Milliarden Franken. Für das Jahr 2022 werden insgesamt Kosten in der Höhe von 1,6 Milliarden Franken für Tests erwartet.

Die Behandlung der hospitalisierten Covid-19-Fälle machte den Grossteil der Kosten aus, die von der obligatorischen Krankenversicherung getragen wurden. In diesem Bereich werden 45 Prozent der Kosten von den Krankenversicherern übernommen, 55 Prozent gehen zulasten der Kantone. Laut den Schätzungen des Berichts zahlten die Krankenversicherer für das Jahr 2021 zwischen 280 und 330 Millionen Franken, gegenüber 230 bis 274 Millionen Franken im Jahr 2020. Sie übernahmen 2021 auch die Impfkosten, die auf 264 Millionen Franken beziffert wurden.

Für die Kantone wird der Kostenanteil für Hospitalisierungen in den Jahren 2020–2021 auf 625 bis 739 Millionen Franken geschätzt. Die übrigen von den Kantonen getragenen Kosten konnten noch nicht quantifiziert werden. Dazu gehören die Kosten für die Bereitstellung besonderer Kapazitäten zur Bewältigung der Pandemie wie Personal und Infrastruktur, für die Impfung, für die Verteilung medizinischer Güter sowie für Tests. Für den Schlussbericht werden diese Kosten bei den Kantonen erhoben.

Die globalen Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten werden sich erst feststellen lassen, wenn diese vorüber ist und die erforderlichen Daten erhoben und ausgewertet sind. Der Bundesrat plant, den Schlussbericht Mitte 2023 vorzulegen.


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