Die Verordnung über die Rechnungslegung compenswiss tritt in Kraft

Bern, 29.06.2022 - Die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds/AHV/IV/EO)» richtet sich künftig nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 das Ergebnis der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechende Verordnung gutgeheissen. Compenswiss muss die neuen Vorschriften erstmals für das Geschäftsjahr 2025 anwenden.

Die Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes compenswiss regelt, welche Vorschriften zur Rechnungslegung die Anstalt anwenden muss. Die Vorschriften betreffen sowohl die Versicherungstätigkeit der AHV, IV und EO als auch die Anlagetätigkeit der compenswiss.

Bei den IPSAS handelt es sich um ein breit anerkanntes, internationales Regelwerk mit Rechnungslegungsvorschriften für den öffentlichen Sektor. Im Gegensatz zu den gegenwärtig angewendeten Rechnungslegungsvorschriften in der AHV, IV und EO basieren die IPSAS auf dem Grundprinzip der periodengerechten Rechnungslegung. Danach sind Geschäftsvorfälle zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem sie entstehen, und nicht erst zu dem Zeitpunkt, an dem sie bezahlt werden. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden somit zeitlich früher erfasst, was die Aussagekraft der Jahresrechnung erhöht.

Die Verordnung wurde in der Vernehmlassung insgesamt begrüsst, so dass nur marginale Anpassungen notwendig waren. Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über die Rechnungslegung compenswiss auf 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die neuen Vorschriften sind erstmals für das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden.


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