Naturgefahren gehören zum Alpenraum

Bern, 06.01.2004 - Bis heute weckt der Namen Gondo Erinnerungen an die Zerstörungskraft, mit der die Unwetter im Herbst 2000 den Alpenraum heimsuchten. Eine Expertenkommission hat nun die Ereignisse der Jahre 1999 und 2000 analysiert und Empfehlungen erarbeitet: Die Naturgefahren müssen bei der Nutzung des Alpenraums stärker berücksichtigt werden.

Die Katastrophe von Gondo (VS), die im Oktober 2000 vierzehn Menschenleben forderte, ist nicht vergessen: Starke Niederschläge trafen damals auf bereits vollständig mit Wasser gesättigte Böden und lösten eine Schlammlawine aus. Im Jahr 2000 kam es – wie bereits ein Jahr früher – fast im ganzen Alpenraum zu Erdrutschen, Murgängen und Überschwemmungen. Die kurze Abfolge von Naturkatastrophen kostete 73 Menschen das Leben, die Sachschäden gingen in die Milliarden. Eine vorausschauende Umweltpolitik ist daher nötig – auch wenn nicht eindeutig fest steht, inwieweit die Häufung von Naturkatastrophen einen Beweis für den Klimawandel darstellt.

Empfehlungen für den Umgang mit Naturgefahren

Im Auftrag der Alpenkonferenz hat eine internationale Arbeitsgruppe unter der Leitung von Peter Greminger vom BUWAL die Ereignisse von 1999 und 2000 analysiert und legt nun Empfehlungen vor, wie die Auswirkungen von Natrukatastrophen im Alpenraum begrenzt werden können.

Die Arbeitsgruppe «Lawinen, Überschwemmungen, Muren und Erdrutsche» empfiehlt insbesondere:

  • die Orte zu meiden, wo Naturgefahren drohen,
  • die Wirkung der Schutzwälder zu verbessern, namentlich durch Pflege und Neubegründungen,
  • besonders in erosionsgefährdeten Gebieten mit Forst- und Landwirtschaft den ländlichen Raum zu pflegen,
  • die Landnutzung den vorhandenen Risiken anzupassen,
    in gefährdeten Siedlungsgebieten auf eine intensivere Nutzung zu verzichten,
  • Frühwarnsysteme einzurichten und Evakuierungspläne, Strassenschliessungen, etc. vorzubereiten,
  • Fliessgewässer wieder in einen natürlichen Zustand zu bringen und zusätzliche Rückhalteräume für Hochwasser zu schaffen,
  • für den Unterhalt von Schutzbauten zu sorgen und nötigenfalls neue zu erstellen.

Der vom Bundesamt für Raumentwicklung publizierte Bericht (pdf, 491kB) der Arbeitsgruppe zeigt aber auch die technischen, finanziellen und menschlichen Grenzen auf, die der Prävention vor Naturgefahren gesetzt sind. Wie weit lassen sich die Risiken durch Naturgefahren auf ein akzeptiertes Restrisiko begrenzen, in einer Gesellschaft, die durch Mobilität und Sicherheitsansprüche geprägt ist? Wieviel ist die Gesellschaft bereit, für ihre Sicherheitsbedürfnise zu bezahlen?


Adresse für Rückfragen

Informationen
Peter Greminger
Chef der Sektion Schutzwald und Naturgefahren beim BUWAL
Tel. 031 324 78 61



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