Asylstatistik Mai 2022

Bern-Wabern, 16.06.2022 - Im Mai 2022 wurden in der Schweiz 1475 Asylgesuche eingereicht, 207 mehr als im Vormonat (+16,3%). Gegenüber Mai 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 446 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im Mai wurde zudem 14 028 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Mai ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 346 Gesuchen (99 mehr als im April), Afghanistan (342 Gesuche; +82), Eritrea (122 Gesuche; -34), Algerien (83 Gesuche; +21) und Syrien (78 Gesuche; -4).

Von den 1475 im Mai gestellten Gesuchen waren 1176 Primärgesuche (April 2022: 849 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Mai 2022 waren: Afghanistan (324, +99), die Türkei (284, +138), Algerien (80, +19) sowie Georgien (58, +15) und Syrien (52, +14). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Mai 2022 insgesamt 1121 Asylgesuche: Es wurden 225 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 189 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 402 Personen erhielten Asyl und 252 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 488 auf 5274 zu.

Im Mai haben 289 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 327 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 127 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 294 Personen ersucht und 57 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Fluchtbewegungen in die Schweiz wurden im März 2022 die Einreisen im Rahmen des Resettlement-Programms 2022/23 temporär ausgesetzt. Aus diesem Grund sind im Mai 2022 keine Personen im Resettlement-Programm in die Schweiz eingereist.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Am 12. März 2022 hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert.

Im Mai registrierten sich in der Folge 9 552 Personen für ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 14 028 Personen der Schutzstatus S gewährt, bei 153 schutzsuchenden Personen wurde er verweigert, weil die Kriterien nicht erfüllt waren. Insgesamt haben bis Ende Mai 51'631 Personen den Schutzstatus S erhalten.


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