Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» ab

Bern, 22.06.2022 - Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)». An seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat er dem Parlament die Botschaft dazu unterbreitet. Eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung berücksichtigt weder die sozialpolitische noch die arbeitsmarktliche Situation. Der Bundesrat setzt auf die laufenden Reformen zur Altersvorsorge, um das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und zweiten Säule zu sichern.

Die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» verlangt in einem ersten Schritt eine Erhöhung des Rentenalters von Männern und Frauen auf 66 Jahre. Dafür wird vier Jahre nach Annahme der Initiative das Rentenalter für Männer in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahr erhöht, bis es 66 Jahre beträgt. Für Frauen würde das Rentenalter mit vier Monaten pro Jahr schneller erhöht. Nach diesem ersten Schritt fordert die Initiative eine Bindung des Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren. Diese Anpassung soll jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten erfolgen und den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bekannt gegeben werden.

Der Bundesrat ist gegen einen Automatismus

Aus Sicht des Bundesrats berücksichtigt ein solcher Automatismus weder die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere für ältere Arbeitnehmende – noch die soziale Situation. Zudem kann die demografische Herausforderung der AHV nicht allein durch eine Erhöhung des Rentenalters gelöst werden, sondern es braucht andere Massnahmen wie eine zusätzliche Finanzierung. Ausserdem wäre ein Automatismus mit dem politischen System der Schweiz nicht vereinbar. Eine Verankerung des Rentenalters in der Bundesverfassung würde Bundesrat, Parlament und Stimmbevölkerung den nötigen Spielraum entziehen, um andere Kriterien berücksichtigen zu können.

Der Bundesrat beantragt daher dem Parlament, die Renteninitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Laufende Reformen der Altersvorsorge

Mit der Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die vom Parlament am 17. Dezember 2021 angenommen wurde und über die das Volk am 25. September 2022 abstimmen wird, werden die Finanzierung der AHV und ihrer Leistungen für die nächsten rund zehn Jahre gesichert. Das Rentenalter für Männer und Frauen wird bei 65 Jahren vereinheitlicht. Für Frauen, die bereits kurz vor der Pensionierung stehen, wird die Erhöhung des AHV-Alters mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Für zusätzliche Einnahmen sorgt die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Zudem wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibilisiert und mit Teilrenten eine schrittweise Pensionierung ermöglicht. Wer länger als bis 65 arbeitet, könnte neu Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern.

Der Bundesrat will die Altersvorsorge der Versicherten mit kleineren Einkommen gezielt verbessern. Dazu ist vorgesehen, die obligatorische berufliche Vorsorge auch Erwerbstätigen mit kleineren Arbeitspensen und Einkommen zugänglich zu machen. Die Reform BVG 21 wird gegenwärtig im Parlament beraten.


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