Mehr Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 die Vernehmlassung für eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet. Eine neue Bestimmung zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) soll eingeführt werden, damit Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Kurzarbeit die Lernenden weiterhin ausbilden können.

Mit der Kurzarbeitsentschädigung können Betriebe vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und damit Arbeitsplätze erhalten. Wenn allerdings die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner von Kurzarbeit betroffen sind, besteht das Risiko, dass die Lernenden nicht mehr angemessen betreut werden können.

Um die Ausbildung der Lernenden sicherzustellen, schlägt der Bundesrat eine Änderung des AVIG vor. Diese neue Bestimmung soll Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in Kurzarbeit ermöglichen, die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortzusetzen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Ausbildung der Lernenden nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Die Änderung ist erforderlich zur Umsetzung einer im Juni 2019 vom Parlament angenommenen Motion (16.3884).

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 21. September 2022.


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