Staatsangehörige von Vanuatu brauchen vorübergehend wieder ein Visum

Bern, 10.06.2022 - Die EU hat entschieden, die Visumsbefreiung für Staatsangehörige von Vanuatu vorübergehend auszusetzen. Die Aussetzung betrifft Inhaber gewöhnlicher Reisepässe, die ab dem 25. Mai 2015 ausgestellt wurden. Grund ist, dass die Zahl der ausgestellten Pässe im Rahmen des "Citizenship-by-Investment"-Programms in Vanuatu seit 2015 deutlich angestiegen ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 entschieden, diese Schengen-Weiterentwicklung zu übernehmen.

Die EU hat im März 2022 entschieden, die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte teilweise auszusetzen. Das Abkommen zwischen der EU und Vanuatu ist seit dem 28. Mai 2015 in Kraft. Seit 2015 ist die Vergabe der vanuatuischen Staatsbürgerschaft an Personen, die eine Mindestinvestition in dem Land tätigen, stark gestiegen. Dies geschieht, ohne dass eine ordnungsgemässe Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird und ohne Informationsaustausch mit dem Herkunftsland des Antragstellers. Die europäische Kommission war der Ansicht, dass die Risiken für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit im Schengen-Raum deswegen gestiegen sind. Deshalb hat die EU das Abkommen vorläufig ausgesetzt. Das Abkommen zwischen der EU und Vanuatu sieht diese Möglichkeit explizit vor.

Der Bundesrat hat entschieden, diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu übernehmen. Die vorübergehende Aussetzung dauert voraussichtlich bis zum 3. Februar 2023.


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