Bundesrat genehmigt Vereinbarung über stationäre Rehabilitation

Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 eine Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthalts genehmigt. Sie ergänzt die Vereinbarung, welche die Vergütung der Leistungen in der stationären Rehabilitation regelt.

Im Dezember 2021 genehmigte der Bundesrat die Tarifstruktur für den stationären Bereich der Rehabilitation ST Reha, worin die Vergütung von Rehabilitationsleistungen im stationären Bereich festgelegt wird.

In Ergänzung zur ST Reha haben die Tarifpartner santésuisse, curafutura und H+ Die Spitäler der Schweiz dem Bundesrat eine Vereinbarung zur Genehmigung vorgelegt, welche die Bedingungen für die separate Verrechnung von medizinischen Leistungen (wie Dialysen und Laboranalysen) und Medikamenten während eines stationären Rehabilitationsaufenthalts regelt.

Diese Leistungen können zusätzlich zur Tarifstruktur ST Reha verrechnet werden. Vergütet werden sie über die Tarifsysteme des Bereichs, in dem die Leistungen erbracht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Tarifstruktur ST Reha nur Leistungen der stationären Rehabilitatin vergütet. Dank der Vereinbarung können Doppelverrechnungen und Verzerrungen bei der Berechnung der Tarife vermieden werden.


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